Montag, 22. Juni 2009

Studie: Unternehmen enttäuscht von österreichischer Steuerpolitik

groehs Dr. Bernhard Gröhs
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
bgroehs@deloitte.at

Wien, 22. Juni 2009 – Unternehmer fühlen sich in der Krise von der Regierung allein gelassen, so eine aktuelle, von Deloitte beauftragte Studie von Karmasin Motivforschung. Sie fordern flexibleres und rascheres Handeln des Gesetzgebers.

Weniger als ein Zehntel fühlt sich in der Krise unterstützt
Die im Juni bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern durchgeführte Befragung belegt eine hohe Unzufriedenheit mit der aktuellen österreichischen Wirtschafts- und Steuerpolitik. Nur neun Prozent der befragten Finanzvorstände und Geschäftsführer fühlen sich in der Finanz- und Wirtschaftskrise von der aktuellen Steuerpolitik unterstützt. Weit über die Hälfte ist der Meinung, die steuerlichen Bedingungen sollten auf jeden Fall verändert werden. „Bisher waren die Maßnahmen gegen die Krise nicht steuerpolitischer Natur. Jetzt ist es an der Zeit, das zu ändern und auch gezielte steuerliche Maßnahmen zu setzen, sonst laufen wir in drei Problembereiche: Erstens zahlen viele Unternehmen Steuern für Gewinne, die sie nicht mehr erzielen. Zweitens wird die dringend notwendige Kapitalbeschaffung steuerlich behindert und drittens werden Sanierungsmaßnahmen erschwert“, so Dr. Bernhard Gröhs, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Deloitte.

Studie-Karmasin41

Vor allem fehlende Flexibilität und mangelnde Geschwindigkeit wird der Steuerpolitik von den CFOs und CEOs unseres Landes vorgeworfen. Weniger als ein Zehntel der Unternehmer ist der Meinung, dass unser Steuersystem die durch die Krise geänderten Umstände berücksichtigt. Das gilt vor allem für die steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten und Beteiligungsabwertungen.

Forderung nach rascher Steuererleichterung
Im Bereich der Lohnabgaben ist eine rasche steuerliche Entlastung für knapp 90 Prozent der Finanzvorstände und Geschäftsführer in Zeiten der Krise von zentraler Bedeutung. So halten 85 Prozent der Befragten eine geringere Besteuerung von Prämien und Überstunden als Anreiz für Leistungsträger für wichtig, ebenso die Vereinfachung der Lohnabgaben.

Eine Abschaffung der Gebühren auf Verträge (z. B. Kreditverträge, Bestandsverträge) wollen 84 Prozent der Befragten. Eine Abschaffung der Grunderwerbssteuer bei der Übertragung von Grundbesitz innerhalb des Unternehmens ist für 75 Prozent der Befragten wichtig.

Kapitalbeschaffung erleichtern, Investitionen fördern und Sanierungen nicht behindern
Dr. Bernhard Gröhs sieht seine Vermutung aufgrund der Ergebnisse der Studie bestätigt: „Österreichs Unternehmer erwarten sich mehr und kompetentere Unterstützung durch die Steuerpolitik. Die Wirtschaftskrise ist noch nicht überstanden. Unser Anliegen muss es sein, die Unternehmer bestmöglich aus der Krise herauszuführen. Deswegen wollten wir mit einer empirischen Studie ihre Wünsche und Anliegen erheben, um dem Gesetzgeber den dringenden und konkreten Handlungsbedarf aufzeigen zu können. Wir müssen jetzt mutige Akzente setzen: Kapitalbeschaffung steuerlich nicht behindern - daher Gesellschaftssteuer und Kreditvertragsgebühr abschaffen. Investitionen fördern in Form einer Wiedereinführung der Investitionsprämie, die steuerlichen Bremsen für die Absetzbarkeit von Verlusten lösen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Sanierungen erleichtern. Eine rasche Anpassung der Steuerpolitik an die Krisensituation würde die österreichische Unternehmerlandschaft nachhaltig stärken und Arbeitsplätze sichern.“

Dr. Bernhard Gröhs
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Siehe auch: Börse-Express Bericht

Podcast zur Veranstaltung "Umsatzsteueränderungen 2010" vom 15. Juni 2009

DeloitteTaxBreak

Link zum Podcast Tax Break - Umsatzsteueränderungen 2010




DeloitteTaxBreak_BesucherInterviews

Link zum Podcast Tax Break - Umsatzsteueränderungen 2010
Besucherinterviews


Siehe auch Beitrag von Mag. Gratzl: Umsatzsteueränderungen 2010

Umsatzsteuerliche Änderungen für Dienstleistungen ab 2010

Erweiterung der umsatzsteuerrechtlichen Meldepflichten führt zu Mehrbelastungen für österreichische Unternehmer

Gratzl Mag. Gerhard Gratzl
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
ggratzl@deloitte.at

Eine Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie führt ab 2010 zu einer Neuregelung der Besteuerung von Dienstleistungen. Es ist davon aber nicht bloß die Dienstleistungsbranche betroffen, sondern grundsätzlich alle Unternehmer, die grenzüberschreitend „sonstige“ Leistungen – das sind Leistungen, die nicht in einer Warenlieferung bestehen – erbringen. Die Änderungen sind einerseits zu begrüßen, da sie für grenzüberschreitend tätige Unternehmer mehr Rechtssicherheit im EU-Raum schaffen sollen (Vermeidung einer steuerlichen Registrierung in einem anderen EU-Mitgliedsland durch den so genannten „Übergang der Steuerschuld (reverse charge)“ auf den Leistungsempfänger). Doch gehen die Änderungen einher mit einer Fülle von Belastungen. Damit den Finanzbehörden die Überprüfung des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger möglich ist, bedarf es eines Meldeverfahrens, welches bisher nur für den grenzüberschreitenden Warenverkehr galt. Unternehmer, die grenzüberschreitend Dienstleistungen an Unternehmer (B2B-Geschäfte) erbringen, müssen ab 2010 diese Umsätze in der so genannten Zusammenfassenden Meldung monatlich dem Finanzamt melden. Anzugeben ist die Summe aller Umsätze je Kunden (unter Angabe dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Die diesbezüglichen Beträge müssen natürlich auch mit den Angaben in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen übereinstimmen. Da diese Daten im Regelfall aus dem betrieblichen Rechnungswesen gewonnen werden, sind die österreichischen Unternehmen gezwungen, ihre Buchhaltungssoftware entsprechend anzupassen, was naturgemäß mit oft nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Nicht vergessen werden darf eine rechtzeitige Schulung der Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens, um eine korrekte umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Geschäfte sowohl in der Vertragserstellung als auch in der Rechnungsprüfung und Fakturierung und nicht zuletzt natürlich auch im Rechnungswesen zu gewährleisten. Eine fehlerhafte Fakturierung führt nur all zu oft zu weiteren Administrationskosten, von allfälligen steuerlichen (Säumnis-)Folgen abgesehen. Die österreichischen Unternehmen sind daher gut beraten, sich rechtzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen, um für die geänderten Verhältnisse ab dem 1.1.2010 gerüstet zu sein. Deloitte bietet seinen Klienten diesbezüglich umfangreiche Unterstützung, angefangen von Workshops über Unterstützung in der EDV-mäßigen Umsetzung bis hin zu einem nachträglichen „VAT-Check“, um die korrekte Implementierung der Mehrwertsteuerneuerungen im Rechnungswesen sicher zu stellen.

Mag. Gerhard Gratzl
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Siehe auch Podcasts zu: Umsatzsteueränderungen 2010

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