Montag, 13. Juli 2009

Neue Kurzarbeitsregelung

Freudhofmeier Dr. Martin Freudhofmeier
Steuerberater
mfreudhofmeier@deloitte.at


Voraussichtlich ab 1. Juli 2009 kommt es zu Änderungen bei der Kurzarbeit

Bei der Kurzarbeit können Betriebe die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, wobei grundsätzlich der halbe Lohnverlust durch das AMS bezahlt wird. Im Zuge des Beschäftigungspakets II wird es ab 1. Juli 2009 unter anderem zu einigen Neuerungen bei der Kurzarbeit kommen. So wird es unter der Voraussetzung, dass bis spätestens Ende 2010 eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt wurde möglich sein, die Kurzarbeit für bis zu 24 Monate zu vereinbaren (anstatt wie bisher für 18 Monate). Darüber hinaus werden bei einer Beihilfengewährung bis spätestens Ende 2010 die Dienstgebersozialversicherungsbeiträge ab dem siebenten Kurzarbeitsmonat vom AMS übernommen. Die eben dargestellten Neuerungen treten jedoch mit Ende 2012 wieder außer Kraft.

Ab 1. Juli 2009 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Kurzarbeit für 24 Monate zu vereinbaren. Neu ist ebenso, dass ab dem 7. Monat der Kurzarbeit das AMS die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber ersetzt.

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