Mittwoch, 30. September 2009

Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Mitarbeiter können an Sanierungserfolgen partizipieren

at_Exel_180x140 Mag. Gerhard Exel
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
gexel@deloitte.at

Mitarbeiterbeteiligungen können auch in Sanierungssituationen steuerfrei eingeräumt werden – und besonders wertvoll sein

Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen an Arbeitnehmer stellt im Zeitpunkt der Übergabe einen grundsätzlich steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Allerdings sieht das Einkommensteuergesetz steuerliche Anreize für Beteiligungen an (Konzern-) Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem gemäß Bankwesengesetz in einem Haftungsverbund stehenden Unternehmen vor. So können Beteiligungen bis zum Wert von 1.460.- Euro jährlich steuerfrei an Mitarbeiter übertragen werden, wenn dieser Vorteil allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewährt wird. Darüber hinaus sind Bestimmungen für die Hinterlegung bzw. Verwaltung der Wertpapiere zu berücksichtigen. Die Wertpapiere müssen bei aufrechtem Dienstverhältnis grundsätzlich 5 Jahre vom Arbeitnehmer gehalten werden. Steuerbegünstigte Beteiligungsformen am Unternehmen des Arbeitgebers sind Aktien, Partizipationsscheine und Substanzgenussrechte, Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, GmbH-Anteile oder auch echte stille Beteiligungen.

Notieren Aktien oder Partizipationsscheine an der Börse, so ist für die Wertermittlung der Börsekurs am Tag der Übertragung heranzuziehen. Für andere Beteiligungen ist der Wert durch von der Finanzbehörde anerkannte Verfahren zu ermitteln. Nachdem viele Unternehmenswerte krisenbedingt stark gesunken sind, können den Arbeitnehmern zum gleichen Wert größere Stückzahlen eingeräumt werden. Dem entsprechend groß ist somit auch die Möglichkeit von künftigen Aufschwüngen zu profitieren.

Insbesondere in Fällen, in denen Mitarbeiter durch Gehaltsverzichte oder andere Maßnahmen dazu beigetragen haben, die Sanierung von Unternehmen zu unterstützen, bietet sich die Einräumung von Beteiligungen an. Die Arbeitnehmer haben dadurch die Chance, am Sanierungserfolg zu partizipieren. Bei Lohn- und Gehaltsverhandlungen in Zeiten, in denen die Krise noch nicht gänzlich überstanden ist, bietet die Beteiligung dann auch einen zusätzlichen Anreiz, unter Beachtung der Unternehmenswertentwicklung mit lediglich geringen Erhöhungen das Auslangen zu finden.

Mag. Gerhard Exel
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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