Mittwoch, 9. Dezember 2009

Gemeinschaftsrechtswidrige Quellensteuern auf EU-Portfoliodividenden zurückholen

Weninger DDr. Patrick Weninger
pweninger@deloitte.at

Viele Anleger zahlen Quellensteuer im Ausland, obwohl die Steuer laut Europäischen Gerichtshof oft unzulässig ist

Laut Europäischem Gerichtshof in Luxemburg verstoßen Quellensteuern auf Dividenden, die von einer EU/EWR-Gesellschaft an einen EU/EWR-Empfänger gezahlt werden unter bestimmten Voraussetzungen gegen Gemeinschaftsrecht. Erst vor wenigen Tagen hat der EuGH in einem weiteren Urteil entschieden, dass die frühere italienische Quellensteuerregelung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Diese Voraussetzungen – Diskriminierung und Nichtanrechenbarkeit der ausländischen Quellensteuer beim Empfänger – sind in vielen EU/EWR-Ländern gegeben. Trotzdem behalten etliche Staaten noch immer Quellensteuern in Situationen ein, wo dies evident gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Auch Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzen können unter den gleichen Voraussetzungen gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen.

Für Österreich haben diese Urteile des Europäischen Gerichtshofs enorme Bedeutung. Dividenden aus Portfoliobeteiligungen (Beteiligungen unter 10%) sind nämlich bei Kapitalgesellschaften in den meisten Fällen mit ausländischer Quellensteuer vorbelastet und in Österreich von der Körperschaftsteuer befreit. Auch im Fall von Privatstiftungen sind Dividenden meistens mit ausländischer Quellensteuer vorbelastet und sind unabhängig vom Beteiligungsausmaß von der Steuer befreit. Die ausländische Quellensteuer ist somit in Österreich nicht anrechenbar und kann daher in vielen Fällen unter Berufung auf Gemeinschaftsrecht im Staat des Zahlers rückerstattet werden. Auch für Investmentfonds ergeben sich aufgrund dieser EuGH-Entscheidungen ganz neue Möglichkeiten, ausländische Quellensteuern rückerstatten zu lassen.

Allerdings ist es nicht immer leicht, herauszufinden, in welchen EU/EWR-Staaten die Voraussetzungen für eine Rückerstattung gegeben sind. Deloitte hat daher vorweg alle Daten erhoben und verfügt über eine Datenbank mit allen erforderlichen Informationen sämtlicher EU/EWR-Staaten, aus der auf einen Blick ersichtlich ist, in welchen Ländern die Quellensteuerrückerstattung sicher oder wahrscheinlich ist und wo sie gerichtlich durchgekämpft werden muss. Zudem bietet Deloitte die Durchführung der Rückerstattungsverfahren in den einzelnen EU/EWR-Ländern in Zusammenarbeit mit den führenden Experten der lokalen EU/EWR-Deloitte Partner Offices an.

DDr. Patrick Weninger

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