Montag, 14. Dezember 2009

Karitative Spenden von der Steuer absetzbar

Apfelthaler Mag. Petra Apfelthaler
Steuerberaterin
papfelthaler@deloitte.at

Wie jedes Jahr in der Adventzeit finden sich nun vermehrt Spendenaufrufe diverser Hilfsorganisationen in unsere Briefkästen. Das kommt nicht von ungefähr: Neben dem Einzelhandel erzielen auch viele karitative Einrichtungen in der Vorweihnachtszeit einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen, von denen sie dann das ganze nächste Jahr über zehren. Für heurige Weihnachts-Spendenaktionen greift jedoch erstmals die Steuerreform 2009, mit der Spenden an mildtätige Einrichtungen in größerem Rahmen steuerlich absetzbar gemacht wurden. Auch das Finanzministerium weist ja in seiner kürzlich gestarteten Anzeigenkampagne in diversen Tageszeitungen auf die neue Spendenabsetzbarkeit hin:

Geldspenden von Privatpersonen können im Rahmen der Steuererklärung 2009 als Sonderausgaben geltend gemacht werden; Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgabe absetzen. In beiden Fällen ist die Absetzbarkeit mit 10% des Vorjahreseinkommens bzw. Vorjahresgewinns gedeckelt. Die spendenempfangende Organisation muss darüberhinaus gewisse Voraussetzungen erfüllen und in der seitens des BMF veröffentlichten Liste der begünstigten Spendenempfänger enthalten sein. Die Liste kann auf der Homepage des BMF unter folgendem Link https://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden//show_mast.asp eingesehen werden.

Gerade viele regionale, aber deswegen für die Gesellschaft nicht unwichtigere, Spendeninitiativen können die geforderten Nachweise aber nicht erbringen und sind daher im Kreis der begünstigten Spendenempfänger nicht zu finden. Spenden an derartige Einrichtungen sind leider auch weiterhin nicht abzugsfähig.

Tipp: Die Absetzbarkeit von Spenden ist bei Privatpersonen mit 10% des Vorjahres-Einkommens gedeckelt. Und natürlich ist der Steuerspareffekt umso größer, je höher das Einkommen und somit die Steuerbelastung im laufenden Jahr 2009 sind. Kommen mehrere Familienmitglieder für die Spende in Frage, sollte daher jene Person die Spende leisten, die in 2009 das höchste laufende Einkommen hat und deren Vorjahreseinkommen ausreichend hoch war, um die volle Spende absetzen zu können.

Bei Unternehmen sind Spenden nur im Ausmaß von 10% des Vorjahresgewinns absetzbar. Wurde im letzten Wirtschaftsjahr daher ein steuerlicher Verlust erzielt, läuft die Absetzbarkeit im heurigen Jahr leider ins Leere.

Tipp: Um die Spende steuerlich geltend zu machen, ist ein Beleg erforderlich: dieser Beleg muss den Namen des Spendenempfängers, Name und Anschrift des Spenders sowie den gespendeten Betrag enthalten. Die Belege sind 7 Jahre lang aufzubewahren.

Mag. Petra Apfelthaler
Steuerberaterin

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