Montag, 25. Januar 2010

Betriebsprüfung und Umsatzschätzung – UFS-Absage an neue Methode

Moosbrugger Mag. Harald Moosbrugger LL.M.
Steuerberater
hmoosbrugger@deloitte.at

Der UFS hat in einer Entscheidung ausgesprochen, dass eine in den letzten Jahren von der Finanzverwaltung stark propagierte statistische Prüfungstechnik bei Betriebsprüfungen weder für eine Verprobung der Vollständigkeit von Erlösen noch für eine allfällige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen geeignet ist.

In den letzten Jahren wurde in der Finanzverwaltung intensiv an der Entwicklung neuer Prüfungsmethoden für die Betriebsprüfung gearbeitet. „Die neue Prüfungstechnik in der Betriebsprüfung“ – so der Titel eines einschlägigen Buches eines Angehörigen der Finanzverwaltung – soll Prüfern in Zukunft das Aufdecken von Unregelmäßigkeiten in der Einnahmenerfassung stark erleichtern. Mithilfe entsprechender Prüfsoftware werden vermehrt Zahlenreihen aus dem Rechnungswesen mit statistischen Methoden untersucht. Der Benford-Test sowie der Chi2-Test etwa vergleichen die Häufigkeit von Ziffern einer Stelle von Zahlenreihen aus dem Rechnungswesen mit der Häufigkeit von Ziffern einer zufällig entstandenen Zahlenreihe. Der Test der logarithmischen Normalverteilung (LogNV) untersucht die Verteilungsstruktur von Zahlenreihen, und geht davon aus, dass durch die Kombinationen von Preisen mit Verkaufsvorgängen eine annähernd normalverteilte Zahlenreihe entsteht. Eine davon abweichende Verteilungsstruktur spricht laut dieser Methode dafür, dass die jeweiligen Losungsbeträge nicht zufällig entstanden sind, sondern durch das Unternehmen manipuliert wurden.

Das mit diesen neuen Methoden verfolgte Ziel der Finanzbehörden, in der Betriebsprüfung effizienter zu werden, ist verständlich. Beim Steuerpflichtigen erwecken sie allerdings den Eindruck eines unberechenbaren Beweismittels der Behörde, dem man wehrlos ausgeliefert ist. Wie kann der Gegenbeweis angetreten werden? Darf eine ordnungsgemäß geführte Buchführung tatsächlich nur auf Basis von statistischen Untersuchungsmethoden fundamental angezweifelt werden?

Im Frühjahr 2009 hatte der UFS in einem enorm aufwändigen Verfahren betreffend einen Gastronomiebetrieb diese Frage zu beantworten. Die Betriebsprüfung stützte sich zur Schätzung der Einnahmen ausschließlich auf die LogNV-Methode. Im Berufungsverfahren wurde vom Steuerpflichtigen gleich drei Gutachten von Universitätsprofessoren für Stastitik vorgelegt, die allesamt die Tauglichkeit der LogNV-Methode in diesem Zusammenhang bestritten. Den Gutachten folgend kam der UFS zum Ergebnis, es gebe bis dato keinen Hinweis darauf, dass die Verteilung von Tageslosungen zwingend einer logarithmischen Normalverteilung folgen müsse. Im Bereich der Gastronomie hält der UFS diese Methode daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls nicht für brauchbar, um Bemessungsgrundlagen zu verproben oder gar zu schätzen. Damit stärkte der UFS die Rechtsposition der Steuerpflichtigen und schob allzu willkürlichen Schätzungen einen Riegel vor.

Mag. Harald Moosbrugger
Steuerberater

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