Freitag, 29. Januar 2010

Unternehmenssanierungen – Verlustvortrag nicht vergessen

at_Exel_180x140 Mag. Gerhard Exel
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
gexel@deloitte.at

Im Rahmen von erforderlichen Strukturänderungen können Verlustvorträge verloren gehen, weil der Mantelkauftatbestand erfüllt wird. In vielen Fällen ist dies jedoch vermeidbar.

Der Mantelkauftatbestand sieht vor, dass der Verlustabzug einem Unternehmen ab dem Zeitpunkt nicht mehr zusteht, ab dem die Identität des Unternehmens organisatorisch und wirtschaftlich im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nicht mehr gegeben ist. Eine Änderung der organisatorischen Struktur liegt vor, wenn die gesamte oder die überwiegende Mehrheit der Geschäftsleitung ersetzt wird. Zu Änderungen der wirtschaftlichen Struktur wird es kommen, wenn beispielsweise Geschäftszweige eingestellt und neue Einheiten geschaffen werden. Von einer Änderung der Gesellschafterstruktur wird dann gesprochen, wenn mehr als 75 % der Anteile veräußert werden.

Erfolgen diese Änderungen zum Zwecke der Sanierung des Unternehmens mit dem Ziel der Erhaltung eines wesentlichen Teiles der Arbeitsplätze, so bleibt der Verlustvortrag erhalten. Zu beachten ist jedoch, dass eine Arbeitsplatzerhaltung nach Ansicht der Finanzverwaltung dann nicht gegeben ist, wenn die Arbeitnehmer nur kurzfristig weiterbeschäftigt werden. Es kommt allerdings nicht auf die Übernahme der konkreten Arbeitnehmer an. Vielmehr ist eine ortsbezogene, regionalpolitische Förderung bezweckt. Das Minimum für den wesentlichen Anteil der Arbeitnehmerschaft sehen die Körperschaftsteuerrichtlinien bei mindestens 25%.

Eine sorgfältige Prüfung der oben angeführten Parameter im Zuge einer sanierungsbedingten Anteilsveräußerung beispielsweise auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist somit unumgänglich. Durch möglichst frühzeitig angesetzte Maßnahmen kann es gelingen, Verlustvorträge zu retten und somit auch den Wert eines sanierungsbedürftigen Unternehmens zu erhöhen.

Mag. Gerhard Exel
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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