Dienstag, 2. Juni 2009

Internationale Konzerne versteuern in der Krise Scheingewinne

_OBI5991 Dr. Andrea Lahodny-Karner
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
alahodny@deloitte.at

Multinationale Konzerne hätten es über das „Wundermittel“ Verrechnungspreise in der Hand, Gewinne ins niedrig besteuerte Ausland zu verlagern – so der Verdacht der Finanzverwaltungen. Doch gerade in der Krise kann ein veraltetes Verrechnungspreissystem genau das Gegenteil bewirken: es kann zur Doppelbesteuerung führen.

Verrechnungspreise sind jene Preise, die innerhalb von Konzernen für ausgetauschte Güter und Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden. Angesichts unterschiedlicher Steuersätze müssen diese konzerninternen Preise auch steuerlichen Anforderungen genügen. Je kompetenter das Verrechnungspreissystem, desto effektiver kann die Steuerlast eines Konzerns gesenkt werden.

Angesichts der weltweit verschärften Prüfungspraxis der Finanzverwaltungen und der steigenden Dokumentationspflichten (samt Strafzuschlägen!) in Europa lag der Schwerpunkt der Verrechnungspreisgestaltung bei vielen Konzernen in der Suche nach einem OECD-konformen und daher steuerlich anerkannten Verrechnungspreissystem.

Verrechnungspreise werden entscheidend vom wirtschaftlichen Umfeld bestimmt. Die Preisbildung am Markt erfolgt jetzt anders als in Zeiten der Hochkonjunktur.

Wichtig ist z. B. die Frage, welche Zinsen für konzerninterne Darlehen marktkonform sind. Bei neuen Vereinbarungen ist zu überlegen, wie die aktuelle Liquiditätskrise in die steuerliche Beurteilung einfließen muss. Die für Liefer- und Leistungsströme derzeit in vielen Konzernen implementierten Verrechnungspreissysteme können sogar zu steuerpflichtigen Gewinnen in einzelnen Ländern führen, obwohl der Konzern insgesamt schon längst Verluste schreibt. Der Vergleich mit der Besteuerung von Scheingewinnen drängt sich auf. Hier ist akuter Handlungsbedarf gegeben! Gleiches gilt für Reorganisations- und Restrukturierungsmaßnahmen, wie sie derzeit das Wirtschaftsgeschehen beherrschen. Ohne umsichtige steuerliche Planung könnten Funktionsänderungen eine „exit-Steuer“ auslösen, die so manchen Kostenvorteil zunichte machen würde.

Modernes Transfer Pricing spart Zeit und Steuern
Mehr denn je gilt, dass ein den betriebswirtschaftlichen Anforderungen angepasstes Verrechnungspreiskonzept und dessen laufende adäquate Dokumentation langwierige Diskussionen im Betriebsprüfungsverfahren und hohe Steuernachzahlungen vermeiden kann. Eine sorgfältige Transfer Pricing Dokumentation erspart nicht nur Zeit sondern vor allem Kosten und soll drohende Doppelbesteuerungen von Anfang an verhindern.

Dr. Andrea Lahodny-Karner
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
rpumpler - 28. Jun, 19:54

Verrechnungspreis-Richtlinien

Würde gerne wissen wie weit die Finanzverwaltung mit den immer wieder angekündigten Verrechnungspreis-Richtlinien ist? Gibt es bereits einen Entwurf?

ewernitznig - 7. Jul, 14:12

Innerhalb der Finanzverwaltung wurde vor kurzem ein erster Entwurf einer Verrechnungspreisrichtlinie zur Begutachtung versandt. Dieser ist streng vertraulich und soll erst nach internem Feed back an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (unter anderen) zur offiziellen Begutachtung versandt werden.

Dr. Andrea Lahodny-Karner
(Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin)

Suche

 

Aktuelle Beiträge

Tätigkeit im Ausland...
Mag. Alexander Lang Wirtschaftsprüfer und...
ewernitznig - 21. Jul, 10:32
„Achtung bei Umgründungen:...
Mag. Gabriele Holzinger Wirtschaftsprüfe rin...
ewernitznig - 7. Jul, 13:58
Deloitte SALARY-TAX-SPLIT-TOOL...
Mag. Gerhard Exel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gexel@deloit te.at...
ewernitznig - 5. Jul, 11:10
Vermeidung von Rechtsgebühren...
Mag. Ernst Biebl Steuerberater ebiebl @deloitte.at...
ewernitznig - 29. Jun, 14:14
Fremdkapitalzinsenabzug...
Mag. Edgar Huemer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ehuemer@delo itte.at...
ewernitznig - 22. Jun, 18:44

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Status

Online seit 428 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 22. Jul, 11:43

Impressum

© Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Alle Rechte vorbehalten Herausgeber Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Gesellschaftssitz Wien, Handelsgericht Wien, FN 81343 y Redaktion: Dr. Bernhard Gröhs Die Bezeichnung „Deloitte“ bezieht sich auf ein oder mehrere Unternehmen von Deloitte Touche Tohmatsu, einem Verein nach Schweizer Recht, und dessen Mitgliedsunternehmen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Weitere Informationen über die Rechtsformen von Deloitte Touche Tohmatsu und dessen Mitgliedsunternehmen finden Sie unter www.deloitte.com/about.

Abgabenänderungsgesetz
ausländische Lebensversicherungen
Außergewöhnliche Belastung
Basisförderung
Bauherrenmodelle
Betriebsprüfung
Betriebstätte
Breaking Tax News
Dienstverhältnisse mit ausländischen Arbeitgebern
Eigenkapital
Einstellungsgespräch
Erbschafts- und Schenkungsteuer
Finanzstrafrecht
Fonds
Förderungen
Forschung und Entwicklung
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren