Neu im Zollverfahren: Die Economic Operators Registration and Identification (EORI)
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Mag. Andreas Gelke agelke@deloitte.at |
Worum geht es?
Seit 1. September 2009 muss die EORI-Nummer bei jeder Aus- und Einfuhr und bei jedem Kontakt mit der Zollbehörde verwendet werden. Ab sofort können EORI-Nummern bei der Zollverwaltung beantragt werden. Während einer Übergangsfrist können Unternehmen jedoch bis 31. Dezember 2009 anstelle dieser EORI-Nummer die UID-Nummern verwenden. Ab 1. Jänner 2010 ist die EORI-Nummer verpflichtend zu verwenden.
Wozu wird eine EORI-Nummer benötigt?
Die EORI-Nummer dient zur eindeutigen Identifikation sämtlicher Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der EU und ist bei jeder Form des Informations- bzw. Datenaustausches mit den Zollbehörden der EU erforderlich.
Wer muss sich registrieren lassen?
Registrieren müssen sich Wirtschaftsbeteiligte, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft haben und die im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben, die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen. Auch Wirtschaftsbeteiligte, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht im Zollgebiet der Gemeinschaft haben, müssen sich unter gewissen Voraussetzungen registrieren lassen.
Wird für jeden EU-Mitgliedsstaat eine eigene Nummer erteilt?
Für jeden Wirtschaftsbeteiligten wird nur eine EORI-Nummer vergeben, die in weiterer Folge vom Wirtschaftsbeteiligten und erforderlichenfalls auch von Niederlassungen des Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der gesamten EU zu verwenden ist. Die EORI-Nummer ist eng mit der UID-Nummer des Wirtschaftsbeteiligten verknüpft. Damit eine entsprechende Zuordnung erfolgen kann, sind alle UID Nummern, sofern der Wirtschaftsbeteiligte auch in anderen Mitgliedsstaaten mit einer UID-Nummer registriert ist, im Rahmen des Antragsverfahrens unbedingt anzuführen.
Wie wird die EORI-Nummer beantragt?
Die Anträge auf Erteilung einer EORI-Nummer werden von der österreichischen Zollbehörde ausschließlich in elektronischer Form akzeptiert. Neben den oben bereits erwähnten UID-Nummern sind weitere allgemeine Angaben, wie zB. Firmenbezeichnung, Adresse, OENACE, Firmenbuchnummer etc., anzugeben. Der Antrag kann unter folgendem Link abgerufen werden:
http://zoll.bmf.gv.at/eori
Tipp: das Bundesministerium für Finanzen rechnet mit einer Bearbeitungsdauer der Registrierungsanträge von mindestens 10 – 14 Tagen. Da das EORI-System von den Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten implementiert wird, und es besonders in der Startphase auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen kann, wäre es empfehlenswert, die Registrierung so rasch wie möglich zu beantragen.
Tipp: Bei Ausfüllen des Antrages wird zudem um Zustimmung zur Veröffentlichung der Firmendaten (nur EORI-Nummer, Name und Anschrift) auf den Internetseiten der Europäischen Union gebeten. Um einen zusätzlichen Nachweis über die Registrierung im EORI-System zu haben, wäre es vorteilhaft, diesem Punkt zuzustimmen.
Mag. Andreas Gelke
ewernitznig - 28. Sep, 13:46

