Dienstag, 2. Juni 2009

Verteilungsdiskussion zum falschen Zeitpunkt

groehs Dr. Bernhard Gröhs
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
bgroehs@deloitte.at

Die aktuelle OECD-Studie zur Lohnbesteuerung hat für einige Aufregung in Österreichs Medienlandschaft gesorgt. In dieser Studie wurde bestätigt, was ohnehin längst bekannt war: Die Arbeitsleistung von Frau und Herrn Österreicher ist im internationalen Vergleich zu hoch besteuert – in jenen Einkommenskategorien, in die viele Leistungsträger fallen, sogar viel zu hoch für einen Standort, der sich als (Hoch)leistungsstandort definieren muss.

Also – Lohnsteuer senken? Derzeit leider unrealistisch: Der Staat braucht bekanntlich (zu)viel Geld. Auf der Suche nach neuen Steuereinnahmen versagt aber derzeit das kleine Steuer-Einmaleins: Denn nach der Besteuerung des Einkommens folgt als „logische“ nächstbeste Steuerquelle die Besteuerung des Konsums, also die Umsatzsteuer. Mit der liegt Österreich aber auch schon im internationalen Spitzenfeld. Mit einer Umsatzsteuererhöhung in Krisenzeiten die Binnennachfrage abzudrehen, ist wohl auch keine gute Idee. Eine weitere Geldquelle wäre die Besteuerung der Ersparnisse, in Österreich durch die Kapitalertragssteuer aber weitgehend abgedeckt. Sie ist eine gut funktionierende und nunmehr „akzeptierte“ Steuer – eine Änderung wäre also auch hier unsinnig. Bleibt: die Vermögenssteuer als scheinbar einzige und politisch opportune Lösung?

Leider nein, denn: Die klassische Vermögenssteuer nach der Holzhammermethode – das hieße zum Beispiel ein Prozent auf alle Vermögen – ginge vielen an die Substanz. Erstens an die Substanz der bestehenden Vermögen, denn diese schrumpfen bereits mangels Erträgen aufgrund der Wirtschaftskrise. Verwalter „steuerrelevanter“ Vermögen und Private bringen bei Einführung der Vermögenssteuer ihr Geld rechtzeitig ins niedriger besteuerte Ausland, sofern sie das nicht ohnehin schon getan haben. Übrig blieben bei Privaten verkestete Kapitalvermögen und Grundstücke. Eine Vermögenssteuer trifft dann die Häuselbauer und die Mieter, junge Familien, die sich eine gemeinsame Zukunft aufbauen, Leistungsträger, die sich ihr kleines Vermögen mit viel Fleiß und Einsatz erarbeitet und dafür bereits hohe Lohnsteuern bezahlt haben. In der breiten Diskussion ist auch das nicht durchsetzbar. Zu befürchten ist daher, dass die Vermögenssteuer letztendlich einen Bereich treffen würde, der derzeit gar nicht im Brennpunkt der Diskussion steht, nämlich die Unternehmen. Eine Katastrophe: In Krisenzeiten verzeichnen Unternehmen nicht nur sinkende Erträge, sondern kämpfen mitunter um ihre Existenz. Ein zusätzliches Schröpfen über eine Vermögensbesteuerung würden viele nicht überleben.

Die OECD Studie eröffnet daher eine Verteilungsdiskussion zu einem Zeitpunkt, in dem es wenig zu verteilen gibt. In Krisenzeiten müssen neue Wege eingeschlagen werden: Geld nach Österreich (zurück)holen, Investitionen fördern und Anreize setzen, die Produktivität zu erhöhen. Kurzum: Investment des Staates in ein nachhaltiges Sichern einer zukünftigen Steuerbasis.

Dr. Bernhard Gröhs
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Suche

 

Aktuelle Beiträge

Tätigkeit im Ausland...
Mag. Alexander Lang Wirtschaftsprüfer und...
ewernitznig - 21. Jul, 10:32
„Achtung bei Umgründungen:...
Mag. Gabriele Holzinger Wirtschaftsprüfe rin...
ewernitznig - 7. Jul, 13:58
Deloitte SALARY-TAX-SPLIT-TOOL...
Mag. Gerhard Exel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gexel@deloit te.at...
ewernitznig - 5. Jul, 11:10
Vermeidung von Rechtsgebühren...
Mag. Ernst Biebl Steuerberater ebiebl @deloitte.at...
ewernitznig - 29. Jun, 14:14
Fremdkapitalzinsenabzug...
Mag. Edgar Huemer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ehuemer@delo itte.at...
ewernitznig - 22. Jun, 18:44

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Status

Online seit 428 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 22. Jul, 11:43

Impressum

© Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Alle Rechte vorbehalten Herausgeber Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Gesellschaftssitz Wien, Handelsgericht Wien, FN 81343 y Redaktion: Dr. Bernhard Gröhs Die Bezeichnung „Deloitte“ bezieht sich auf ein oder mehrere Unternehmen von Deloitte Touche Tohmatsu, einem Verein nach Schweizer Recht, und dessen Mitgliedsunternehmen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Weitere Informationen über die Rechtsformen von Deloitte Touche Tohmatsu und dessen Mitgliedsunternehmen finden Sie unter www.deloitte.com/about.

Abgabenänderungsgesetz
ausländische Lebensversicherungen
Außergewöhnliche Belastung
Basisförderung
Bauherrenmodelle
Betriebsprüfung
Betriebstätte
Breaking Tax News
Dienstverhältnisse mit ausländischen Arbeitgebern
Eigenkapital
Einstellungsgespräch
Erbschafts- und Schenkungsteuer
Finanzstrafrecht
Fonds
Förderungen
Forschung und Entwicklung
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren