Dienstag, 16. Februar 2010

Verfügen Sie bereits über eine EORI-Nummer?

Gratzl Mag. Gerhard Gratzl
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
ggratzl@deloitte.at

Im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der EU-weiten Zollsicherheit wird für zollrechtliche Zwecke EU-weit ein Identifikationssystem eingeführt, das EORI-System. EORI steht für Economic Operators Registration and Identification System. Jeder Wirtschaftsbeteiligte – darunter versteht man eine Person, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist – muss sich für die Zuteilung einer EORI-Nummer registrieren lassen. Unter zollrelevanten Tätigkeiten versteht man vor allem die Abgabe von Zollanmeldungen (sowohl zur Einfuhr als auch zur Ausfuhr). Aber auch bei jeglichem anderen Kontakt zur Zollbehörde (summarische Anmeldungen, Betreiben von Verwahrungslagern, etc.) ist die EORI-Nummer anzugeben. Von der Registrierungspflicht sind grundsätzlich nur Firmen, die ihren Sitz in der EU haben und zollrelevante Tätigkeiten ausüben, betroffen. Dies auch dann, wenn diese Unternehmen für die Abwicklung der Zollformalitäten einen Spediteur beauftragen. Lediglich Firmen, die nur Geschäfte innerhalb der EU abwickeln, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Ab 1.1.2010 ist die EORI-Nummer verpflichtend bei jeglichem Kontakt mit der Zollbehörde zu verwenden. Sollten Sie über noch keine EORI-Nummer verfügen, empfehlen wir eine ehestmögliche Registrierung, um allfällige Lieferverzögerungen bei der Zollabwicklung vorbeugend zu vermeiden. Die Registrierung erfolgt ausschließlich elektronisch beim Bundesministerium für Finanzen (https://zoll.bmf.gv.at/eori). Die Zuteilung der EORI-Nummer dauert in der Regel zwischen 10 bis 16 Tagen. Gerne ist Ihnen Ihr Deloitte-Steuerberater bei der Antragstellung behilflich. Siehe dazu auch http://www.taxblog.at/topics/Zollverfahren/.

Mag. Gerhard Gratzl
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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