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    <title>Tax Blog : Rubrik:Abgabenänderungsgesetz</title>
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    <dc:publisher>ewernitznig</dc:publisher>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
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    <title>Tax Blog</title>
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  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/bmf-veroeffentlicht-entwurf-zum-abgabenrechtsaenderungsgesetz-2010/">
    <title>BMF veröffentlicht Entwurf zum Abgabenrechtsänderungsgesetz 2010</title>
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    <description>&lt;table border=&quot;0&quot; cellspacing=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;0&quot;&gt;&lt;tbody&gt;&lt;tr&gt;&lt;td width=&quot;187&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;200&quot; alt=&quot;Alex-Lang&quot; width=&quot;200&quot; align=&quot;right&quot; class=&quot;right&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/Alex-Lang.jpg&quot; /&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td width=&quot;170&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;  
&lt;cite&gt;Mag. Alexander Lang&lt;br /&gt;
Steuerberater&lt;br /&gt;
alang@deloitte.at&lt;/cite&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;&lt;br /&gt;

Gestern hat das BMF den Entwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010) in Begutachtung versandt. Während derzeit die potentiellen Maßnahmen zur Sanierung des Budgets Gegenstand der medialen Berichterstattung sind, hat das BMF bei diesem Entwurf steuerliche Änderungen im Fokus, denen noch nicht der Gedanke der Erhöhung des Abgabenaufkommens zugrunde liegt. In Kürze die Eckpunkte des Gesetzesentwurfes:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	&lt;b&gt;&lt;b&gt;Verbindliche Rechtsauskün&lt;/b&gt;fte&lt;/b&gt;: Künftig soll die Möglichkeit bestehen, dass die Finanzverwaltung auf Antrag verbindliche Rechtsauskünfte für konkrete Sachverhalte erteilt. Dies soll bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Verrechnungspreise und Gruppenbesteuerung ermöglicht werden. Die Auskünfte werden im Wege von kostenpflichtigen Auskunftsbescheiden (bis zu EUR 20.000 bei großen Kapitalgesellschaften) vom im jeweiligen Fall zuständigen Finanzamt erlassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	&lt;b&gt;Gruppenbesteuerung:&lt;/b&gt; Ab 1.7.2010 sollen keine neuen Beteiligungsgemeinschaften auf &lt;b&gt;Gruppenmitgliederebene &lt;/b&gt;mehr zugelassen werden. Zudem sollen Mitbeteiligte von &lt;b&gt;Beteiligungsgemeinschaften &lt;/b&gt;keinen anderen steuerlichen Unternehmensgruppen mehr angehören dürfen. Für bestehende Gruppen müsste eine entsprechende Änderung bis 31.12.2012 erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	&lt;b&gt;Privatstiftungen&lt;/b&gt;: Laut dem Entwurf sollen Privatstiftungen ab 1.7.2010 dazu verpflichtet werden, ihre &lt;b&gt;Stiftungsurkunden &lt;/b&gt;bzw. &lt;b&gt;Stiftungszusatzurkunden &lt;/b&gt;sowie verdeckte &lt;b&gt;Treuhandschaften &lt;/b&gt;der Finanzverwaltung offenzulegen. Eine Verletzung der &lt;b&gt;Offenlegungspflichten &lt;/b&gt;soll als Finanzordnungswidrigkeit geahndet werden, wobei dies zusätzlich eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle im Innenministerium nach sich ziehen soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	&lt;b&gt;Umgründungen: Verschmelzungen &lt;/b&gt;von ausländischen Tochtergesellschaften aus &lt;b&gt;Niedrigsteuerländern &lt;/b&gt;auf inländische Kapitalgesellschaften könnten künftig einer Ausschüttungsfiktion unterliegen. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 10 Abs 4 KStG (Vereinnahmung von vorwiegend Zinsen/Lizenzgebühren) würden in der ausländischen Tochtergesellschaft thesaurierte Gewinne durch die Verschmelzung auf die inländische Muttergesellschaft somit als ausgeschüttet gelten. Die fiktiv ausgeschütteten Dividenden wären in Österreich steuerpflichtig, wobei die ausländische Steuer in Österreich angerechnet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
	&lt;b&gt;Umsatzsteuer&lt;/b&gt;: Zur Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug soll ein generelles &lt;b&gt;Reverse-Charge-System &lt;/b&gt;für den &lt;b&gt;Emissionszertifikatehandel &lt;/b&gt;eingeführt werden.  &lt;b&gt;Leistungsortänderungen &lt;/b&gt;für Lieferungen von &lt;b&gt;Erdgas, Elektrizität, Wärme und Kälte &lt;/b&gt;sind überdies geplant. Zudem soll bei der Verordnung, nach welcher unter bestimmten Voraussetzungen vom Abgeben von Umsatzsteuervoranmeldungen abgesehen werden kann, die &lt;b&gt;Umsatzgrenze &lt;/b&gt;von EUR 100.000 auf &lt;b&gt;EUR 30.000 &lt;/b&gt;abgesenkt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Inwieweit der Entwurf des AbgÄG 2010 noch abgeändert wird, bleibt abzuwarten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mag. Alexander Lang&lt;br /&gt;
Steuerberater</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:subject>Abgabenänderungsgesetz</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 ewernitznig</dc:rights>
    <dc:date>2010-03-12T12:52:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/10-kstg-aktuelle-aenderungen-durch-das-abgaeg-2009/">
    <title>§ 10 KStG-aktuelle Änderungen durch das AbgÄG 2009</title>
    <link>http://www.taxblog.at/stories/10-kstg-aktuelle-aenderungen-durch-das-abgaeg-2009/</link>
    <description>&lt;table border=&quot;0&quot; cellspacing=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;0&quot;&gt;&lt;tbody&gt;&lt;tr&gt;&lt;td width=&quot;187&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;140&quot; alt=&quot;at_Awais_180x140&quot; width=&quot;180&quot; align=&quot;right&quot; class=&quot;right&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/at_Awais_180x140.jpg&quot; /&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td width=&quot;170&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;  
&lt;cite&gt;MMag. Birgit Awais&lt;br /&gt;
Steuerberaterin&lt;br /&gt;
bawais@deloitte.at&lt;/cite&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;&lt;br /&gt;

&lt;b&gt;EU Dividenden bevorzugt&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &lt;b&gt;österreichische &lt;/b&gt;xxx Gesetzgeber hat vor dem &lt;b&gt;Hintergrund &lt;/b&gt;der höchstgerichtlichen Judikatur die Dividendenbesteuerung für Unternehmen neu geregelt. Ab sofort besteht die Möglichkeit einer Steuerbefreiung für EU-Dividenden aus Beteiligungen unter 10% (sogenannte Portfoliodividenden). Konkret sind nun zusätzlich zur weiterhin unverändert geltenden Internationalen Schachtelbeteiligung (mindestens 10% Beteiligung, ein Jahr ununterbrochene Haltedauer), welche bei Vorliegen aller Voraussetzungen vorrangig gelten soll, Dividenden von Gesellschaften aus EU/EWR-Staaten unabhängig von Höhe und Dauer der Beteiligung von der Körperschaftsteuer befreit. Die Anwendung der Befreiung setzt voraus, dass die ausschüttende Gesellschaft in ihrem Sitzstaat tatsächlich einem lokalen Körperschaftsteuersatz von zumindest 15 Prozent unterliegt. Zypern, Irland und Bulgarien als Länder mit einem niedrigeren Körperschaftsteuersatz schaffen diese Hürde beispielsweise derzeit nicht. Gleichzeitig muss es sich entweder um eine EU-Kapitalgesellschaft handeln, oder um eine vergleichbare EWR-Gesellschaft, mit deren Sitzstaat eine Amts- und Vollstreckungshilfe besteht (zb. Norwegen). Es gelten andere Mißbrauchsregelungen als bei der Internationalen Schachtelbefreiung, wo auch schädliche Passiveinkünften der Tochtergesellschaft eine Rolle spielen. Sollten die Voraussetzungen für die Befreiung nicht vorliegen, unterliegt die Dividende der österreichischen Körperschaftsteuer; die im Ausland als Vorbelastung der Ausschüttung anzusehende Steuer ist jedoch grundsätzlich auf Antrag anrechenbar (sogenannter Methodenwechsel). Die neue Beteiligungsertragsbefreiung samt Methodenwechsel gilt ab sofort auch für körperschaftsteuerpflichtige Privatstiftungen. Beachtlich ist, dass die Neuregelung des § 10 KStG Dividenden aus Drittlandsbeteiligungen nicht umfasst, diese können weiterhin nur bei Vorliegen einer Internationalen Schachtelbeteiligung von der Körperschaftsteuer befreit sein. Unabhängig von der Dividendenbefreiung ist ein Gewinn aus der Veräußerung der Portfoliobeteiligung im Gegensatz zur grundsätzlichen Steuerneutralität bei der Schachtelbeteiligung weiterhin körperschaftsteuerpflichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Praktischer Hinweis: Die neue Befreiung für EU/EWR-Portfoliodividenden gilt für alle offenen Veranlagungen, also auch rückwirkend. Klären Sie bei Erstellung aller offenen Steuererklärungen, ob diese Regelung bereits anwendbar ist. Für zukünftige Investments bietet sich aus steuerlicher Sicht ein Kauf von EU/EWR-Aktien aus Ländern mit vergleichbarem Steuersatz an. Prüfen Sie jedoch schon vor dem Erwerb, ob alle Voraussetzungen für die Befreiung von Dividenden erfüllt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Birgit Awais&lt;br /&gt;
Steuerberaterin</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:subject>Abgabenänderungsgesetz</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 ewernitznig</dc:rights>
    <dc:date>2009-08-10T07:21:00Z</dc:date>
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