Wer Eigenkapital hat, ist König
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Dr. Bernhard Gröhs Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bgroehs@deloitte.at |
Krisensicher sind jetzt nur jene Unternehmen mit ausreichend Eigenkapital, aber die Eigenkapitalzufuhr kann teuer kommen.
Für Unternehmen bester Bonität ist die Krise eine Riesenchance, denn sie können billig einkaufen. Durch gezielte Akquisitionen lassen sich nun günstige Konsolidierungseffekte am Markt erzielen, die echte Chancen für die Zukunft darstellen. Wer Eigenkapital hat, ist König.
Zu den „Edlen der Nation“, um beim Sinnbild zu bleiben, zählen immerhin noch die großen Unternehmen, die wegen „unerwarteter Kapitalknappheit“ in Bedrängnis geraten sind. Das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz erhöht, wie der Name schon sagt, durch Garantien des Bundes deren Fähigkeit, Kapital aufzunehmen.
Übrig bleiben die, die wohl nur ungern die „`Bettelleut“ darstellen wollen: die Mehrheit der österreichischen klein- und mittelständischen Betriebe. Ihnen bleibt oft keine andere Möglichkeit, als privates Kapital heranzuschaffen oder Fremdkapital in Eigenkapital umzuwandeln. Das kann aber teuer kommen.
Bisher waren in der österreichischen Wirtschaft viele (vielleicht: zu viele) Unternehmen mit tendenziell hohem Fremdkapitalanteil vertreten. Viele der Sanierungen, die derzeit passieren, sind daher „Bilanzsanierungen“ durch die Zufuhr von Eigenkapital. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind dafür allerdings nicht berauschend. Bereits die Eigenkapitalzufuhr unterliegt einer Gesellschaftssteuer von 1% vom zugeführten Kapital. Und das – so zwei jüngste Entscheidungen des UFS – durchaus auch in Fällen, in denen Forderungen der Gesellschafter, die aus deren Sicht nicht mehr werthaltig waren, in Eigenkapital gewandelt werden ohne dass dies zu einer Erhöhung der Unternehmenswerte geführt hätte. Entscheidungen, die mitten in der Krise getroffen wurden, die aber viele Fragen, die in den Verfahren leider nicht gestellt wurden, offen ließen. Damit besteht bei Bilanzsanierungen eine bedauerliche Rechtsunsicherheit, ob neben den bekannten ertragsteuerlichen Nachteilen (Gewinnrealisierung auf Ebene der durch den Forderungsnachlass begünstigten Gesellschaft in Höhe des nicht werthaltigen Teiles der Forderung) nicht auch noch Gesellschaftsteuer anfällt.
Der Gesetzgeber sollte in Krisenzeiten endlich das Auslaufmodell Gesellschaftsteuer streichen. Eine Neueinführung wäre EU-rechtlich heute gar nicht mehr möglich, der 1%ige Steuersatz stellt im „Auslauf“ bereits das Maximum dar und in jenen EU-Staaten, mit denen wir uns gerne messen, ist sie schon längst abgeschafft. Wozu noch warten? Das Steueraufkommen, das durch diese Steuer erzielt wird, ist weit geringer als viele Massnahmen, die derzeit getroffen werden. Eine Abschaffung würde die Eigenkapitalzufuhr erleichtern und viele komplizierte Gestaltungen, die derzeit nur zur Vermeidung dieser Cash Tax getroffen werden, überflüssig machen. Unser Steuersystem würde damit mit einem Schlag als wesentlich einfacher wahrgenommen werden und die Eigenkapitalzufuhr würde erleichtert werden.
Dr. Bernhard Gröhs
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
ewernitznig - 17. Jun, 09:25

