Kinderbetreuungsgeld

Freitag, 9. Oktober 2009

Kinderbetreuungsgeld NEU

Freudhofmeier Dr. Martin Freudhofmeier
Steuerberater
mfreudhofmeier@deloitte.at

Anreiz für Väter - Karenz?

Nicht zuletzt um einen Anreiz für Väter zu schaffen, sich vermehrt der Kinderbetreuung zu widmen (und damit letztlich die Anzahl der schnell ins Erwerbsleben zurückkehrenden Frauen zu erhöhen), besteht die zentrale Änderung der beabsichtigten Neuregelung des Kinderbetreuungsgelds darin, dass sich das Kinderbetreuungsgeld nicht mehr an einer starren betraglichen Regelung sondern am bisherigen Nettoeinkommen des Dienstnehmers orientiert, allerdings limitiert mit rd. € 2.000,00 monatlich. Zudem ist vorgesehen, dass das Kinderbetreuungsgeld in dieser Form nur maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes zusteht. Neben der Variante des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes bestehen die bisherigen drei Varianten des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes weiter (ergänzt um eine zusätzliche vierte Form des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes).

Die Idee des Gesetzgebers ist gut – ob das damit intendierte Ziel in jener Geschwindigkeit erreicht wird, wie dies in der öffentlichen Meinung offenbar erwünscht ist, bleibt abzuwarten. Zu groß ist nach wie vor die Einkommensschere zwischen Mann und Frau, zu spärlich gesät sind adäquate und v.a. flächendeckende Kinderbetreuungseinrichtungen; zu groß erscheint offenbar auch die Hürde für die Beschreitung einer ohnedies längst generell fälligen De-Administrierung. Statt die Regulative zu vereinfachen werden sie verkompliziert. Statt einfachen Lösungen werden komplexe unterschiedliche Modelle geschaffen. Statt die unsägliche und problematische Zuverdienstgrenze generell abzuschaffen, wird eine flexiblere und damit noch kompliziertere Hürde positioniert.

Dennoch: die geplante Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes bleibt ein Schritt in die richtige Richtung – hoffentlich nicht der letzte. Es ist noch viel zu tun, will man Frauen nicht allzu lange dem Arbeitsprozess fernzuhalten.

Dr. Martin Freudhofmeier
Steuerberater

Aktuelle Beiträge

Business Restructuring...
Dr. Gerald Posautz gposautz@deloitte. at Chancen...
ewernitznig - 8. Mrz, 08:32
Anrechnungsvortrag für...
Breaking Tax News Nr. 4, 3. März 2010 finden sie...
ewernitznig - 3. Mrz, 18:10
Steuerliche Abzugsfähigkeit...
MMag. Georg Erdelyi Wirtschaftsprüfer und...
ewernitznig - 3. Mrz, 09:25
Steuer-CD: Der Staat...
Dr. Bernhard Gröhs Wirtschaftsprüfer...
ewernitznig - 23. Feb, 12:38
Deloitte TaxWorkbook...
Mag. Gisela Bogner Steuerberaterin gbo gner@deloitte.at...
ewernitznig - 18. Feb, 13:27

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 287 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 8. Mrz, 08:32

Impressum

© Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Alle Rechte vorbehalten Herausgeber Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Gesellschaftssitz Wien, Handelsgericht Wien, FN 81343 y Redaktion: Dr. Bernhard Gröhs Die Bezeichnung „Deloitte“ bezieht sich auf ein oder mehrere Unternehmen von Deloitte Touche Tohmatsu, einem Verein nach Schweizer Recht, und dessen Mitgliedsunternehmen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Weitere Informationen über die Rechtsformen von Deloitte Touche Tohmatsu und dessen Mitgliedsunternehmen finden Sie unter www.deloitte.com/about.

Abgabenänderungsgesetz
Außergewöhnliche Belastung
Basisförderung
Bauherrenmodelle
Betriebsprüfung
Breaking Tax News
Eigenkapital
Einstellungsgespräch
Erbschafts- und Schenkungsteuer
Finanzstrafrecht
Fonds
Förderungen
Forschung und Entwicklung
GASTBEITRÄGE
Höchstpersönliche Tätigkeiten
Investitionszuwachsprämie
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren