Lizenzen und Zinsen

Mittwoch, 11. November 2009

Steuererleichterungen für Holdinggesellschaften sowie für Lizenzen und Zinsen trotz Wirtschaftskrise?

ErwinHolzer1 Erwin Holzer
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
eholzer@deloitte.at

Auch in Zeiten von Wirtschaftskrise, Konjunkturprogrammen und Budgetnöten darf auf eine vorausschauende Standortpolitik nicht vergessen werden; neben den Steuerdomizilen wie Malta und Zypern locken auch andere EU-Staaten mit Verbesserungen und Zuckerln. So soll das niederländische Schachtelprivileg (Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne) mit 01.01.2010 vereinfacht werden, indem auch Portfolio-Beteiligungen (Beteiligung unter 5%) unter die Begünstigung fallen können, wenn die Tochtergesellschaft zumindest einem Steuersatz von 10% unterliegt und die Gesellschaft nicht überwiegend passiv tätig ist. In Österreich hat man es ja leider verabsäumt, trotz der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34% auf 25% die Steuersatzgrenze von 15% anzupassen; eine Herabsetzung auf 10% wäre dringend notwendig.

Aber auch bei Lizenzen und Zinsen sind uns die Niederländer überlegen; die sogenannte „Patent-Box“ soll in eine „Innovation-Box“ geändert werden. Danach sollen Gewinne aus selbsterstellten immateriellen Wirtschaftsgütern ab 01.01.2010 lediglich einem Steuersatz von 5% (bisher 10%) unterliegen. Die bisher bestehende Begrenzung soll dabei entfallen. Zu beachten ist, dass die Aufwendungen iZm der Entwicklung dieser immateriellen Wirtschaftsgüter aber dem regulären Steuerregime unterliegen und somit bei 25,5% Körperschaftsteuer abgesetzt werden können.

Für Zinseinkünfte soll eine verpflichtende „Interest-Box“ eingeführt werden; der Saldo aus Zinserträgen minus Zinsaufwendungen soll ebenfalls einem Steuersatz von bloß 5% unterliegen.

Bedenkt man weiters, dass in den Niederlanden der bisherige Verlustrücktrag für die Jahre 2009 und 2010 auf drei Jahre ausgedehnt werden soll, sieht man die Niederlande auf der Überholspur in puncto Standort.

Aber auch Ungarn bemüht sich redlich; der Körperschaftsteuersatz beträgt 19%, für Dividenden existieren bekanntlich keine Quellensteuern. Im Verhältnis zu Ländern mit einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn sind ab 01.01.2010 auch die Quellensteuern auf Lizenzen und Zinsen auf 0 herabgesetzt. Weiters besteht für Lizenzgewinne ebenfalls eine Begünstigung, nämlich ein 50% Abzug, sodass diese bloß einer Besteuerung von 9,5% unterliegen.

Diese und ähnliche beschlossene oder geplante Änderungen in Europa sollen Investoren Anreize bieten und jedenfalls vermeiden, dass Beteiligungs-, Lizenz- oder Zinsgewinne in komplizierten Niedrigsteueroasenstrukturen landen. Hoffen wir, dass Österreich dabei nicht den Anschluss verliert.

Erwin Holzer
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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