Steuerhinterziehungs...

Mittwoch, 3. Juni 2009

Kommentar zum am 22.4.2009 beschlossenen Regierungsentwurf eines Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes

groehs Dr. Bernhard Gröhs
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
bgroehs@deloitte.at

Der deutsche Finanzminister jubelt: Am Schluss seien es nur noch vier gewesen: Costa Rica, Malaysien, die Philippinen und Uruguay, die auf der schwarzen Liste der OECD gestanden sind. Jetzt haben auch sie den Sprung von der Liste geschafft. Sie haben zugesagt, sich künftig an internationale Standards beim Austausch von Steuerfragen zu halten und Steuerhinterziehung nicht länger zu begünstigen. Peer Steinbrück heftet das auf seine Fahnen, „wir sind erfreut, dass die internationalen Bemühungen, Steuerflucht und Steuerhinterziehung zu unterbinden“ Früchte tragen.

Nun müssen den Worten Taten folgen. Das sei die entscheidende Frage in Deutschland, es komme jetzt darauf an, z. B. über bilaterale „Vereinbarungen“ ganz konkrete Wege zu finden, Steuerflüchtlingen das Handwerk zu legen. Daher soll ein Gesetz erlassen werden, mit dem Unternehmen künftig nochmals erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden aufgebürdet werden. Wer Geschäftsbeziehungen zu einem Staat unterhält, der den OECD-Standard zum Auskunftsaustausch nicht einhält, muss mit dem Finanzamt kollaborieren, sonst wird die Steuerkeule geschwungen:

• Der Abzug von Betriebsausgaben,
• die Entlastung von Abzugssteuern,
• die Steuerbefreiung für zwischengesellschaftliche Dividenden

können sonst gestrichen werden. Wenn also Österreich nicht rasch die Mitwirkungs- und Nachweispflichten gegenüber Deutschland auf OECD-Standards umstellt (das setzt eine Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens [DBA] voraus) müssen deutsche Geschäftspartner, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, einer Reihe von Angemessenheitsnachweisen und Dokumentationspflichten nachkommen oder die Finanzbehörden bevollmächtigen, in ihren Namen mögliche Auskunftsansprüche gegenüber den von der Finanzbehörde benannten Kreditinstituten außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen. Diese Bevollmächtigung der Finanzbehörden soll auch für Kapitalanleger gelten. Damit übt der deutsche Finanzminister Druck auf andere Staaten aus, über bilaterale Vereinbarungen mit Deutschland zu kooperieren.

Ein Leserkommentar des Jahres 2008 zur Schwarzarbeiterbekämpfung in der „Süddeutschen“ bringt es auf den Punkt: „Der Deutsche hat eine Schwäche, und das schon Jahrhunderte lang: Er gewinnt immer die falschen Schlachten und verliert den Krieg – oder weniger martialisch ausgedrückt: Er erkennt das Wesentliche nicht“. Leider zutreffend: Das große angekündigte „Aufräumen“ beim deutschen Pfusch (immerhin geschätzte EUR 350 Mrd.) hat es offenbar auch nicht gebracht: Nach jüngsten Berechnungen des IWF bricht die offizielle deutsche Wirtschaft heuer um 5,6 % ein, deutlich mehr als global und annähernd doppelt so stark wie das kleine Österreich.

Die Bekämpfung der internationalen Steuerflucht ist dennoch sicher richtig, es macht für niemanden Sinn, wenn weite Teile des Kapitalvermögens in Steueroasen gebunkert werden, weder für die Staaten, deren Sozialgefüge die Investoren in Anspruch nehmen, noch für die Investoren selbst, denn das Vermögen wäre gerade heute in den Industriestaaten besser angelegt als am Palmenstrand einer Steueroase. Die Schlacht wird aber vermutlich nicht der gewinnen, der die internationale Streitmacht aufbaut. Die Schlacht wird jenes Land gewinnen, das das fairste und sicherste Angebot für internationale Investoren hat. Genau jetzt sollte Österreich durch eine umfassende, mutige Steuerreform Vermögen nach Österreich holen, die Steuerbasis verbreitern und mit niedrigeren Steuersätzen als Krisengewinner reüssieren.

Dr. Bernhard Gröhs
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater


sh. auch Gastbeitrag zum Thema Steuerhinterziehungsbekämpfung vom 3. Juni

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