Transfer Pricing: Achtung bei Verlusten!
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Dr. Andrea Lahodny-Karner Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin alahodny@deloitte.at |
Betriebsprüfung verschärft die Gangart bei langandauernder Verlustsituation im Vertrieb – international verbundene Konzernunternehmen sollten sich wappnen
Vertriebsgesellschaften, die in einen internationalen Konzern eingebunden sind, sollten nach Ansicht der Finanzverwaltungen grundsätzlich keine Verluste ausweisen. Nicht nur in Österreich, sondern praktisch alle Finanzverwaltungen nehmen mehrjährige Verlustjahre bei Vertriebsgesellschaften eines internationalen Konzerns als Prüfungsanlass. Frei nach dem Motto: „Ist der Handel noch so klein, bringt er mehr als Arbeit ein“.
Anerkannt werden sogenannte Anlaufverluste, dies allerdings in sehr engen Grenzen. Als Orientierung dient in Anlehnung an die Judikatur des deutschen Bundesfinanzhofes ein Zeitraum von etwa drei Jahren. Darüber hinaus müssen die Verlustursachen genau analysiert werden. Denkbar wären zB Probleme im Management der Vertriebsgesellschaft selbst, speziell in der Vertriebsorganisation, Forderungsausfälle, überhöhte Kosten, das Fehlschlagen einer Marketing-Strategie usw.
Solche Verlustursachen müssen aber im Detail dokumentiert werden. In der Betriebsprüfung zeigt sich zunehmend, dass es nicht ausreicht, Verlustursachen zwar ins Treffen zu führen, aber keinerlei oder nur wenig Unterlagen oder Berechnungen bzw Vergleichsdaten vorzulegen. Österreichische Gesellschaften, die in einem internationalen Konzernverbund stehen, müssen sich daher rechtzeitig wappnen. Innerhalb der Betriebsprüfung werden seit Jahren Spezialschulungen zu Verrechnungspreisen angeboten und Spezialisten ausgebildet. Die Finanzverwaltung ist bereits seit einigen Jahren in der Lage, eigene Datenbankanalysen, sogenannte Benchmark-Analysen, durchzuführen. Oftmals konfrontiert der Betriebsprüfer das Unternehmen mit einer eigenen Suche nach Vergleichsunternehmen, die überraschend hohe Vertriebsmargen zeigen und die sodann mühevoll widerlegt werden müssen. Selbst in Krisensituationen wird oft der Hinweis auf die Gesamtverlustsituation des Konzerns oder der betreffenden Sparte nicht als Argument anerkannt.
Empfehlung: Verlustsituationen haben zumeist betriebswirtschaftliche Ursachen. Im Fachchinesisch des Transfer Pricing sind dies sogenannte „außergewöhnliche Geschäftsvorfälle“ oder “außergewöhnliche Geschäftssituationen“. Diese sollten besonders sorgfältig für eine spätere Steuerprüfung dokumentiert werden, um dem Verdacht, dass der Verlust durch die Konzernverrechnungspreise gesteuert ist, von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Dr. Andrea Lahodny-Karner
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
ewernitznig - 20. Jul, 09:03

