Umsatzsteueränderungen 2010

Dienstag, 12. Januar 2010

EU bringt raschere und einfachere Vorsteuererstattung

Gratzl Mag. Gerhard Gratzl
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
ggratzl@deloitte.at

Ab 1.1.2010 ist die Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU neu geregelt. Betroffen sind österreichische Unternehmer, die Vorsteuern in anderen EU Mitgliedsstaaten geltend machen wollen. Während bisher Vorsteuerrückerstattungsanträge in Schriftform im jeweiligen EU Mitgliedsstaat zu stellen waren, sind die Anträge hinkünftig einheitlich und zentral über das österreichische elektronische Portal FinanzOnline einzureichen. Das für den österreichischen Unternehmer zuständige Finanzamt (Sitzfinanzamt) prüft den Antrag auf Zulässigkeit und leitet ihn sodann an den Erstattungsmitgliedsstaat weiter. Für jeden Mitgliedsstaat ist ein gesonderter Antrag in deutscher Sprache einzureichen. Das neue Verfahren zur Vorsteuer Rückerstattung sollte somit zu einer wesentlichen Kostenersparnis führen, da die Inanspruchnahme ausländischer Berater und allfälligen Übersetzungsbüros durch das neue Verfahren vermieden oder zumindest stark reduziert wird. Das neue Verfahren hat weiters den Vorteil, dass keine Originalrechnungen mehr vorzulegen sind. Allerdings sind pro Rechnung umfangreiche Angaben zu machen; unter anderem die Angabe von Kennziffern zur Einordnung nach der Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen. Das Erstattungsverfahren erfolgt voll elektronisch (elektronische Empfangsbestätigung, Benachrichtigungen ausländischer Steuerbehörden und Bescheidzustellung in die elektronische Databox des Abgabenkontos (FinanzOnline System)). Optional wird über die in die Databox erfolgte Zustellung auch mittels e mail informiert. Allfällige von der Finanzbehörde des Erstattungsmitgliedsstaats verlangte Informationen, Originale oder Durchschriften von Rechnungen können im Rahmen eines Vorhalteverfahrens (auch per e mail) angefordert werden.

Die Frist zur Abgabe eines Vorsteuerrückerstattungsantrages wird vom 30.6. auf den 30.9. des Folgejahres erweitert. Achtung, dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist, welche auch nicht via Fristverlängungsansuchen erstreckbar ist.

Erfolgt die Erstattung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist (4 Monate und 10 Werktage nach Eingang des Erstattungsantrages bei der Erstattungsbehörde; maximal nach Ablauf von 8 Monaten und 10 Tagen, sofern darüber hinaus noch weitere Informationen oder Rechnungen angefordert werden), hat der Antragsteller Anspruch auf Zahlung einer Säumnisabgeltung. Diese richtet sich nach dem Recht des Erstattungsmitgliedsstaats.

Diese Neuregelung gilt für alle Erstattungsanträge, die ab dem 1.1.2010 eingereicht werden und betrifft somit auch Vorsteuerbeträge des Jahres 2009, sofern der diesbezügliche Erstattungsantrag erst 2010 gestellt wird.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU ab sofort wesentlich effizienter und kostengünstiger – hoffentlich auch schneller – erfolgen sollte.

Mag. Gerhard Gratzl
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Montag, 22. Juni 2009

Podcast zur Veranstaltung "Umsatzsteueränderungen 2010" vom 15. Juni 2009

DeloitteTaxBreak

Link zum Podcast Tax Break - Umsatzsteueränderungen 2010




DeloitteTaxBreak_BesucherInterviews

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Besucherinterviews


Siehe auch Beitrag von Mag. Gratzl: Umsatzsteueränderungen 2010

Umsatzsteuerliche Änderungen für Dienstleistungen ab 2010

Erweiterung der umsatzsteuerrechtlichen Meldepflichten führt zu Mehrbelastungen für österreichische Unternehmer

Gratzl Mag. Gerhard Gratzl
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
ggratzl@deloitte.at

Eine Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie führt ab 2010 zu einer Neuregelung der Besteuerung von Dienstleistungen. Es ist davon aber nicht bloß die Dienstleistungsbranche betroffen, sondern grundsätzlich alle Unternehmer, die grenzüberschreitend „sonstige“ Leistungen – das sind Leistungen, die nicht in einer Warenlieferung bestehen – erbringen. Die Änderungen sind einerseits zu begrüßen, da sie für grenzüberschreitend tätige Unternehmer mehr Rechtssicherheit im EU-Raum schaffen sollen (Vermeidung einer steuerlichen Registrierung in einem anderen EU-Mitgliedsland durch den so genannten „Übergang der Steuerschuld (reverse charge)“ auf den Leistungsempfänger). Doch gehen die Änderungen einher mit einer Fülle von Belastungen. Damit den Finanzbehörden die Überprüfung des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger möglich ist, bedarf es eines Meldeverfahrens, welches bisher nur für den grenzüberschreitenden Warenverkehr galt. Unternehmer, die grenzüberschreitend Dienstleistungen an Unternehmer (B2B-Geschäfte) erbringen, müssen ab 2010 diese Umsätze in der so genannten Zusammenfassenden Meldung monatlich dem Finanzamt melden. Anzugeben ist die Summe aller Umsätze je Kunden (unter Angabe dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Die diesbezüglichen Beträge müssen natürlich auch mit den Angaben in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen übereinstimmen. Da diese Daten im Regelfall aus dem betrieblichen Rechnungswesen gewonnen werden, sind die österreichischen Unternehmen gezwungen, ihre Buchhaltungssoftware entsprechend anzupassen, was naturgemäß mit oft nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Nicht vergessen werden darf eine rechtzeitige Schulung der Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens, um eine korrekte umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Geschäfte sowohl in der Vertragserstellung als auch in der Rechnungsprüfung und Fakturierung und nicht zuletzt natürlich auch im Rechnungswesen zu gewährleisten. Eine fehlerhafte Fakturierung führt nur all zu oft zu weiteren Administrationskosten, von allfälligen steuerlichen (Säumnis-)Folgen abgesehen. Die österreichischen Unternehmen sind daher gut beraten, sich rechtzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen, um für die geänderten Verhältnisse ab dem 1.1.2010 gerüstet zu sein. Deloitte bietet seinen Klienten diesbezüglich umfangreiche Unterstützung, angefangen von Workshops über Unterstützung in der EDV-mäßigen Umsetzung bis hin zu einem nachträglichen „VAT-Check“, um die korrekte Implementierung der Mehrwertsteuerneuerungen im Rechnungswesen sicher zu stellen.

Mag. Gerhard Gratzl
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Siehe auch Podcasts zu: Umsatzsteueränderungen 2010

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