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    <title>Tax Blog : Rubrik:Umsatzsteueränderungen 2010</title>
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    <description></description>
    <dc:publisher>ewernitznig</dc:publisher>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:date>2010-05-07T06:36:13Z</dc:date>
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    <title>Tax Blog</title>
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  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/vorsteuererstattung-fuer-nicht-eu-unternehmer/">
    <title>Vorsteuererstattung für Nicht-EU-Unternehmer</title>
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    <description>&lt;table border=&quot;0&quot; cellspacing=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;0&quot;&gt;&lt;tbody&gt;&lt;tr&gt;&lt;td width=&quot;187&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;160&quot; alt=&quot;Gratzl&quot; width=&quot;220&quot; align=&quot;right&quot; class=&quot;right&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/Gratzl.jpg&quot; /&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td width=&quot;170&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;  
&lt;cite&gt;Mag. Gerhard Gratzl&lt;br /&gt;
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater&lt;br /&gt;
ggratzl@deloitte.at&lt;/cite&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;&lt;br /&gt;

Bekannterweise wurde die Vorsteuererstattung für ausländische Unternehmer ab 1.1.2010 neu geregelt. Die Neuregelung trifft allerdings nur Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässig sind (siehe Tax Blog vom 12.2.2010). Für Nicht-EU-Unternehmer bleibt es bei den bekannten bisherigen Verfahren. Nicht-EU-Unternehmer haben ihre Vorsteuererstattungsanträge weiterhin &lt;b&gt;in Schriftform&lt;/b&gt; zu stellen (keine elektronische Einreichung via Finanzonline möglich!). Die Erstattungsanträge sind weiterhin &lt;b&gt;bis 30.6.&lt;/b&gt; (und &lt;b&gt;nicht der 30.9.&lt;/b&gt; des Folgejahres) einzureichen. Achtung, dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist, welche auch nicht via Fristverlängerungsansuchen erstreckbar ist. Die Anträge sind weiterhin an das Finanzamt Graz-Stadt zu senden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer ist nur dann zur Vorsteuerrückerstattung berechtigt, wenn er im Inland weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte hat und in Österreich im Erstattungszeitraum&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. keine Umsätze ausgeführt hat oder&lt;br /&gt;
2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 UStG (grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und bestimmte diesbezügliche sonstige Leistungen) ausgeführt hat&lt;br /&gt;
3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (reverse charge), ausgeführt hat oder&lt;br /&gt;
4. nur Umsätze ausgeführt hat, die der Einzelbesteuerung nach § 20 Abs 4 UStG zu unterliegen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag ist schriftlich (das heißt weder elektronisch noch per Fax) mittels eigenem Formular (&lt;b&gt;Formular U 5&lt;/b&gt;) beim Finanzamt Graz-Stadt einzubringen. Dem Antrag ist eine Unternehmerbescheinigung beizulegen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller als Unternehmer unter einer Steuernummer in seinem Heimatland registriert ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin sind zwingend die &lt;b&gt;Originale der Rechnungen &lt;/b&gt;oder Einfuhrdokumente sowie eine diesbezügliche Aufstellung beizulegen. Kopien werden nicht akzeptiert. Originalbelege, die nach dem 30. Juni einlangen, werden in der Regel nicht mehr akzeptiert. Erstattungsfähig sind nur österreichische Vorsteuern nach Maßgabe der österreichischen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften. So gelten auch die Vorsteuerbeschränkungen/- ausschlüsse im Zusammenhang mit Aufwendungen für PKW auch im Rahmen der Vorsteuerrückerstattung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Anspruch auf Vorsteuererstattung besteht nur dann, wenn der Unternehmer Umsätze bewirkt, die ihm in seinem Ansässigkeitsstaat ebenfalls das Recht auf Vorsteuerabzug vermitteln. Führt der Antragsteller Umsätze aus, die nur zum Teil zum Vorsteuerabzug berechtigen, wird die Vorsteuer höchstens in der Höhe erstattet, in der er in dem Mitgliedsstaat, in dem er ansässig ist, zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Der im Drittland ansässige Unternehmer benötigt für das Erstattungsverfahren weder einen Fiskalvertreter noch einen sonstigen Parteienvertreter. Unabhängig davon kann er natürlich einen Parteienvertreter bestellen oder einen (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Zusammenfassend &lt;/b&gt;lässt sich festhalten, dass die umfangreichen Änderungen bezüglich Vorsteuererstattung, die ab 1.1.2010 in Kraft getreten sind (insbesondere elektronische Einreichung) für Drittlandsunternehmer nicht gelten und sich für letztere im Wesentlichen keine Änderung im Bereich der Vorsteuererstattung ergeben hat.</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:subject>Umsatzsteueränderungen 2010</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 ewernitznig</dc:rights>
    <dc:date>2010-05-07T06:17:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/vorsteuerrueckerstattungsantraege-2010-umsetzung-problematisch/">
    <title>Vorsteuerrückerstattungsanträge 2010  Umsetzung problematisch</title>
    <link>http://www.taxblog.at/stories/vorsteuerrueckerstattungsantraege-2010-umsetzung-problematisch/</link>
    <description>&lt;table border=&quot;0&quot; cellspacing=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;0&quot;&gt;&lt;tbody&gt;&lt;tr&gt;&lt;td width=&quot;187&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;156&quot; alt=&quot;at_Buergler_180x140&quot; width=&quot;200&quot; align=&quot;right&quot; class=&quot;right&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/at_Buergler_180x140.jpg&quot; /&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td width=&quot;170&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;  
&lt;cite&gt;Mag. Christian Bürgler&lt;br /&gt;
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater&lt;br /&gt;
cbuergler@deloitte.at&lt;/cite&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;&lt;br /&gt;

Seit 1.1.2010 sind Vorsteuerrückerstattungsanträge innerhalb der EU neu geregelt. Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern in anderen EU-Mitgliedstaaten geltend machen wollen, haben  ihre Vorsteuerrückerstattungsanträge seit 1.1.2010 zentral über das elektronische Portal &lt;i&gt;FinanzOnline&lt;/i&gt; bei der österreichischen Finanzverwaltung einzureichen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben zahlreichen Vorteilen (z.B. Kostenersparnis aufgrund wegfallender Sprachbarriere, keine Notwendigkeit der Vorlage von Originalrechnungen) zeichnen sich in der Praxis auch einige Nachteile ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund einer EU-Bestimmung wurde das System in Österreich derart programmiert, dass &lt;b&gt;keine Minus-Beträge &lt;/b&gt;mehr eingegeben werden können. &lt;b&gt;Gutschriften &lt;/b&gt;sind durch &lt;b&gt;Einreichung von korrigierten Vorsteuerrückerstattungsanträgen &lt;/b&gt;für jene &lt;b&gt;Vorperioden &lt;/b&gt;zu berücksichtigen, in welchen die zu Grunde liegenden Rechnungen enthalten waren. Wurde der zu korrigierende Vorsteuererstattungsantrag in Papierform eingereicht, ist auch der korrigierte Vorsteuerrückerstattungsantrag in Papierform einzureichen. Dies sollte EU-weit einheitlich umgesetzt worden sein. Sofern ein EU-Land eine abweichende Programmierung vorgenommen hat, so werden diese Anträge nach den uns vorliegenden Informationen in Österreich nicht korrekt eingehen. Ob diese Regelung zu Gutschriften der Praxis standhält, wird sich wohl in den nächsten Monaten zeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des Weiteren können &lt;b&gt;pro Antrag maximal 40 Rechnungen ohne Zusatz-Software&lt;/b&gt; übermittelt werden. Falls mehr als 40 Rechnungen bei einem Antrag vorliegen, muss die Übermittlung im Datenstrom erfolgen. Für die Datenstrom-Übermittlung wird eine (von FinanzOnline nicht angebotene) externe Software benötigt, welche XML-Dateien erzeugt, die den auf der BMF-Homepage veröffentlichten Strukturen entsprechen. Anträge mit maximal 40 Rechnungen können ohne Zusatz-Software im elektronischen Portal FinanzOnline eingereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die &lt;b&gt;Programmierung &lt;/b&gt;des Online-Systems dürfte &lt;b&gt;noch nicht in allen EU-Staaten abgeschlossen&lt;/b&gt; sein, sodass derzeit Anträge an gewisse Mitgliedsstaaten (z.B. Deutschland) unseres Wissens noch nicht an die jeweilige Finanzverwaltung weitergeleitet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mag. Christian Bürgler&lt;br /&gt;
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:subject>Umsatzsteueränderungen 2010</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 ewernitznig</dc:rights>
    <dc:date>2010-03-18T15:04:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/eu-bringt-raschere-und-einfachere-vorsteuererstattung/">
    <title>EU bringt raschere und einfachere Vorsteuererstattung</title>
    <link>http://www.taxblog.at/stories/eu-bringt-raschere-und-einfachere-vorsteuererstattung/</link>
    <description>&lt;table border=&quot;0&quot; cellspacing=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;0&quot;&gt;&lt;tbody&gt;&lt;tr&gt;&lt;td width=&quot;187&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;160&quot; alt=&quot;Gratzl&quot; width=&quot;220&quot; align=&quot;right&quot; class=&quot;right&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/Gratzl.jpg&quot; /&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td width=&quot;170&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;  
&lt;cite&gt;Mag. Gerhard Gratzl&lt;br /&gt;
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater&lt;br /&gt;
ggratzl@deloitte.at&lt;/cite&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;&lt;br /&gt;

&lt;b&gt;Ab 1.1.2010 ist die Vorsteuerrückerstattung &lt;/b&gt;innerhalb der EU &lt;b&gt;neu &lt;/b&gt;geregelt. Betroffen sind österreichische Unternehmer, die Vorsteuern in anderen EU Mitgliedsstaaten geltend machen wollen. Während bisher Vorsteuerrückerstattungsanträge in Schriftform im jeweiligen EU Mitgliedsstaat zu stellen waren, sind die Anträge hinkünftig einheitlich und zentral über das österreichische elektronische Portal &lt;i&gt;FinanzOnline &lt;/i&gt;einzureichen. Das für den österreichischen Unternehmer zuständige Finanzamt (Sitzfinanzamt) prüft den Antrag auf Zulässigkeit und leitet ihn sodann an den Erstattungsmitgliedsstaat weiter. Für jeden Mitgliedsstaat ist ein gesonderter Antrag in deutscher Sprache einzureichen. Das neue Verfahren zur Vorsteuer Rückerstattung sollte somit zu einer wesentlichen Kostenersparnis führen, da die Inanspruchnahme ausländischer Berater und allfälligen Übersetzungsbüros durch das neue Verfahren vermieden oder zumindest stark reduziert wird. Das neue Verfahren hat weiters den Vorteil, dass &lt;b&gt;keine Originalrechnungen&lt;/b&gt; mehr vorzulegen sind. Allerdings sind pro Rechnung umfangreiche Angaben zu machen; unter anderem die Angabe von Kennziffern zur Einordnung nach der Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen. Das Erstattungsverfahren erfolgt &lt;b&gt;voll elektronisch &lt;/b&gt;(elektronische Empfangsbestätigung, Benachrichtigungen ausländischer Steuerbehörden und Bescheidzustellung in die elektronische Databox des Abgabenkontos (FinanzOnline System)). Optional wird über die in die Databox erfolgte Zustellung auch mittels e mail informiert. Allfällige von der Finanzbehörde des Erstattungsmitgliedsstaats verlangte Informationen, Originale oder Durchschriften von Rechnungen können im Rahmen eines Vorhalteverfahrens (auch per e mail) angefordert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Frist zur Abgabe eines Vorsteuerrückerstattungsantrages wird &lt;b&gt;vom 30.6. auf den 30.9. des Folgejahres erweitert&lt;/b&gt;. Achtung, dabei handelt es sich um eine sogenannte &lt;b&gt;Fallfrist&lt;/b&gt;, welche auch nicht via Fristverlängungsansuchen erstreckbar ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die Erstattung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist (4 Monate und 10 Werktage nach Eingang des Erstattungsantrages bei der Erstattungsbehörde; maximal nach Ablauf von 8 Monaten und 10 Tagen, sofern darüber hinaus noch weitere Informationen oder Rechnungen angefordert werden), hat der Antragsteller Anspruch auf Zahlung einer Säumnisabgeltung. Diese richtet sich nach dem Recht des Erstattungsmitgliedsstaats. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Neuregelung gilt für alle Erstattungsanträge, die ab dem &lt;b&gt;1.1.2010 &lt;/b&gt;eingereicht werden und betrifft somit auch Vorsteuerbeträge des Jahres 2009, sofern der diesbezügliche Erstattungsantrag erst 2010 gestellt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Zusammenfassend &lt;/b&gt;lässt sich festhalten, dass die Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU ab sofort wesentlich effizienter und kostengünstiger  hoffentlich auch schneller  erfolgen sollte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mag. Gerhard Gratzl&lt;br /&gt;
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:subject>Umsatzsteueränderungen 2010</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 ewernitznig</dc:rights>
    <dc:date>2010-01-12T07:17:00Z</dc:date>
  </item>
  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/podcast-zur-veranstaltung-umsatzsteueraenderungen-2010-vom-15-juni-200/">
    <title>Podcast zur Veranstaltung &quot;Umsatzsteueränderungen 2010&quot; vom 15. Juni 2009</title>
    <link>http://www.taxblog.at/stories/podcast-zur-veranstaltung-umsatzsteueraenderungen-2010-vom-15-juni-200/</link>
    <description>&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;91&quot; alt=&quot;DeloitteTaxBreak&quot; width=&quot;122&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/DeloitteTaxBreak.jpg&quot; /&gt; &lt;a href=&quot;http://www.youtube.com/watch?v=sprN0pxyyAo&quot;&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Link zum Podcast Tax Break - Umsatzsteueränderungen 2010&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;93&quot; alt=&quot;DeloitteTaxBreak_BesucherInterviews&quot; width=&quot;122&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/DeloitteTaxBreak_BesucherInterviews.jpg&quot; /&gt;&lt;a href=&quot;http://www.youtube.com/watch?v=RcKAS1vZ60Y&quot;&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Link zum Podcast Tax Break - Umsatzsteueränderungen 2010&lt;br /&gt;
Besucherinterviews&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Siehe auch Beitrag von Mag. Gratzl: &lt;a href=&quot;http://www.taxblog.at/stories/5734854/&quot;&gt;Umsatzsteueränderungen 2010&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:subject>Umsatzsteueränderungen 2010</dc:subject>
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  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/5734854/">
    <title>Umsatzsteuerliche Änderungen für Dienstleistungen ab 2010</title>
    <link>http://www.taxblog.at/stories/5734854/</link>
    <description>&lt;i&gt;Erweiterung der umsatzsteuerrechtlichen Meldepflichten führt zu Mehrbelastungen für österreichische Unternehmer&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;table border=&quot;0&quot; cellspacing=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;0&quot;&gt;&lt;tbody&gt;&lt;tr&gt;&lt;td width=&quot;187&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;160&quot; alt=&quot;Gratzl&quot; width=&quot;220&quot; align=&quot;right&quot; class=&quot;right&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/Gratzl.jpg&quot; /&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td width=&quot;170&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;  
&lt;cite&gt;Mag. Gerhard Gratzl&lt;br /&gt;
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater&lt;br /&gt;
ggratzl@deloitte.at&lt;/cite&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;&lt;br /&gt;

Eine Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie führt ab 2010 zu einer Neuregelung der Besteuerung von Dienstleistungen. Es ist davon aber nicht bloß die Dienstleistungsbranche betroffen, sondern grundsätzlich alle Unternehmer, die grenzüberschreitend sonstige Leistungen  das sind Leistungen, die nicht in einer Warenlieferung bestehen  erbringen. Die Änderungen sind einerseits zu begrüßen, da sie für grenzüberschreitend tätige Unternehmer mehr Rechtssicherheit im EU-Raum schaffen sollen (Vermeidung einer steuerlichen Registrierung in einem anderen EU-Mitgliedsland durch den so genannten Übergang der Steuerschuld (reverse charge) auf den Leistungsempfänger). Doch gehen die Änderungen einher mit einer Fülle von Belastungen. Damit den Finanzbehörden die Überprüfung des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger möglich ist, bedarf es eines Meldeverfahrens, welches bisher nur für den grenzüberschreitenden Warenverkehr galt. Unternehmer, die grenzüberschreitend Dienstleistungen an Unternehmer (B2B-Geschäfte) erbringen, müssen ab 2010 diese Umsätze in der so genannten Zusammenfassenden Meldung monatlich dem Finanzamt melden. Anzugeben ist die Summe aller Umsätze je Kunden (unter Angabe dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Die diesbezüglichen Beträge müssen natürlich auch mit den Angaben in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen übereinstimmen. Da diese Daten im Regelfall aus dem betrieblichen Rechnungswesen gewonnen werden, sind die österreichischen Unternehmen gezwungen, ihre Buchhaltungssoftware entsprechend anzupassen, was naturgemäß mit oft nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Nicht vergessen werden darf eine rechtzeitige Schulung der Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens, um eine korrekte umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Geschäfte sowohl in der Vertragserstellung als auch in der Rechnungsprüfung und Fakturierung und nicht zuletzt natürlich auch im Rechnungswesen zu gewährleisten. Eine fehlerhafte Fakturierung führt nur all zu oft zu weiteren Administrationskosten, von allfälligen steuerlichen (Säumnis-)Folgen abgesehen. Die österreichischen Unternehmen sind daher gut beraten, sich rechtzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen, um für die geänderten Verhältnisse ab dem 1.1.2010 gerüstet zu sein. Deloitte bietet seinen Klienten diesbezüglich umfangreiche Unterstützung, angefangen von Workshops über Unterstützung in der EDV-mäßigen Umsetzung bis hin zu einem nachträglichen VAT-Check, um die korrekte Implementierung der Mehrwertsteuerneuerungen im Rechnungswesen sicher zu stellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mag. Gerhard Gratzl&lt;br /&gt;
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Siehe auch Podcasts zu: &lt;a href=&quot;http://www.taxblog.at/stories/podcast-zur-veranstaltung-umsatzsteueraenderungen-2010-vom-15-juni-200/&quot;&gt;Umsatzsteueränderungen 2010&lt;/a&gt;</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:subject>Umsatzsteueränderungen 2010</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 ewernitznig</dc:rights>
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