Verrechnungspreise

Montag, 8. März 2010

Business Restructuring aus Verrechnungspreissicht

Posautz Dr. Gerald Posautz
gposautz@deloitte.at

Chancen und Risiken für internationale Konzerne

Business Restructurings bzw. Umstrukturierungen innerhalb international agierender Konzerne erfolgen regelmäßig aus betriebswirtschaftlichen Gründen. So werden oftmals betriebliche Funktionen zusammengefasst, Ressourcen gebündelt oder auch die Konzernstruktur verkleinert. Ebenso kann es z.B. sinnvoll sein, die Produktionsgesellschaft oder Teile der Produktion („verlängerte Werkbank“) innerhalb eines Konzerns in ein Niedriglohnland zu verlagern. Aus Verrechnungspreissicht sind Umstrukturierungen von zwei Perspektiven zu betrachten. Einerseits die steuerlichen Folgen der Veränderung in der Konzernstruktur selbst und damit verbunden etwa die Bewertung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern und andererseits die Verrechnungspreisgestaltung nach der Umstrukturierung. Im Rahmen der Verrechnungspreisgestaltung ist der Verrechnungspreis zwischen dem verlagerten Unternehmensteil und dem Stammhaus zu vereinbaren, wobei die Verteilung von Funktionen, Risiken und immateriellen Wirtschaftsgütern für den Verrechnungspreis ausschlaggebend ist.

Wenn eine Unternehmensfunktion aus einem Staat in einen anderen verlagert wird, so erhebt für gewöhnlich der abgebende Staat den Anspruch auf die Besteuerung der aufgedeckten stillen Reserven. In letzter Zeit hat der weltweite Trend – als Beispiel sei Deutschland in Hinblick auf die Funktionsverlagerungsbesteuerung genannt – unter dem Schlagwort „Exit-Besteuerung“ dazu geführt, dass der Besteuerungsanspruch massiv ausgedehnt wird und auch ein mit der Funktion verbundenes Gewinnpotential der Besteuerung unterworfen werden soll. Mitverantwortlich für diese Vorgehensweise ist auch die gängige Annahme seitens der Finanzverwaltungen, dass die Verlagerung einer Unternehmensfunktion grundsätzlich steuermotiviert ist. Für den restrukturierungswilligen Konzern kann dies gefährlich sein, da der betriebswirtschaftliche Nutzen der Restrukturierung durch eine (übermäßige) Besteuerung stark gemindert werden kann. Unter Umständen kann überdies durch eine Exit-Besteuerung Doppelbesteuerung drohen.

Strategien gegen eine übermäßige Besteuerung bei Umstrukturierungen sind eine grundsätzlich sorgfältige und konsistente Bewertung sowie ausreichende Dokumentation, welche schon bei einer exakten Durchführung der Funktions- und Risikoanalyse – dem Herzstück der Verrechnungspreisfindung – beginnt. Die Bewertung von immateriellen Wirtschaftsgütern ist freilich mit Schwierigkeiten verbunden, da aufgrund von Einzigartigkeit zumeist kein vergleichbares Wirtschaftsgut am Markt gefunden werden kann und eine Bewertung nach der Ertragswertmethode lediglich eine Annäherung darstellt. Eine weitere Möglichkeit stellt die Vorabverhandlung mit der Finanzverwaltung – in Österreich ist dies in Form eines Rulings möglich – dar, wodurch jedenfalls mehr Rechtssicherheit eintritt und ein Schutz gegen eine nachträgliche Besteuerung im Rahmen einer Betriebsprüfung gegeben ist.

Eine Chance für Business Restructurings bieten wirtschaftlich schwierige Zeiten. Die Bewertung von immateriellen Wirtschaftsgütern und somit auch das Ausmaß einer eventuellen Exit-Besteuerung werden nämlich von den zukünftigen Ertragsaussichten beeinflusst. Da ein Ende der Wirtschaftskrise bzw. das Einsetzen des Wirtschaftsaufschwungs nicht eindeutig absehbar ist, erscheint eine steuerlich „günstige“ Bewertung der immateriellen Wirtschaftsgüter wahrscheinlich. Dies kann betriebswirtschaftlich bedeutsam sein, wenn eine Unternehmensfunktion (beispielsweise Forschung und Entwicklung) zusammen mit dem notwendigen immateriellen Wirtschaftsgütern übertragen wird bzw. wenn immaterielle Wirtschaftsgüter in einer sogenannten IP-Gesellschaft gebündelt werden sollen.

Zusammenfassend ist bei Umstrukturierungen im Konzern darauf zu achten, dass die erhofften betriebswirtschaftlichen Vorteile nicht durch eine übermäßige Exit-Besteuerung zunichte gemacht werden. Lösungen liegen neben entsprechender Dokumentation in einer klaren Darstellung der Funktionen und Risiken wie in einer konsequenten Bewertung der immateriellen Wirtschaftsgüter. Business Restructuring kann aber auch zur Chance werden, wenn die Bewertung von IP aufgrund des (derzeitigen) krisenbedingten Umfelds steuerlich „günstig“ ausfällt.

Dr. Gerald Posautz

Mittwoch, 7. Oktober 2009

Einladung

Transfer Pricing Quo Vadis?
Aktuelle Anforderungen an Verrechnungspreise


Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich geplanter Verrechnungspreisrichtlinien freuen wir uns, Sie zur Veranstaltung zum Thema "Aktuelle Anforderungen an Verrechnungspreise" einladen zu dürfen.


Datum: 03.11.2009

Zeit: 15.00-18.30 Uhr, im Anschluss laden wir zum
Cocktailempfang

Ort: Haus der Industrie, Schwarzenbergplatz 4,
1031 Wien, Ludwig Urban-Saal, 1. Stock

Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu können.


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zur Anmeldung - klicken Sie hier

Mit freundlichen Grüßen

MMag. Dr. Andrea Lahodny-Karner Mag. Gabriele Holzinger

Dienstag, 2. Juni 2009

Internationale Konzerne versteuern in der Krise Scheingewinne

_OBI5991 Dr. Andrea Lahodny-Karner
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
alahodny@deloitte.at

Multinationale Konzerne hätten es über das „Wundermittel“ Verrechnungspreise in der Hand, Gewinne ins niedrig besteuerte Ausland zu verlagern – so der Verdacht der Finanzverwaltungen. Doch gerade in der Krise kann ein veraltetes Verrechnungspreissystem genau das Gegenteil bewirken: es kann zur Doppelbesteuerung führen.

Verrechnungspreise sind jene Preise, die innerhalb von Konzernen für ausgetauschte Güter und Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden. Angesichts unterschiedlicher Steuersätze müssen diese konzerninternen Preise auch steuerlichen Anforderungen genügen. Je kompetenter das Verrechnungspreissystem, desto effektiver kann die Steuerlast eines Konzerns gesenkt werden.

Angesichts der weltweit verschärften Prüfungspraxis der Finanzverwaltungen und der steigenden Dokumentationspflichten (samt Strafzuschlägen!) in Europa lag der Schwerpunkt der Verrechnungspreisgestaltung bei vielen Konzernen in der Suche nach einem OECD-konformen und daher steuerlich anerkannten Verrechnungspreissystem.

Verrechnungspreise werden entscheidend vom wirtschaftlichen Umfeld bestimmt. Die Preisbildung am Markt erfolgt jetzt anders als in Zeiten der Hochkonjunktur.

Wichtig ist z. B. die Frage, welche Zinsen für konzerninterne Darlehen marktkonform sind. Bei neuen Vereinbarungen ist zu überlegen, wie die aktuelle Liquiditätskrise in die steuerliche Beurteilung einfließen muss. Die für Liefer- und Leistungsströme derzeit in vielen Konzernen implementierten Verrechnungspreissysteme können sogar zu steuerpflichtigen Gewinnen in einzelnen Ländern führen, obwohl der Konzern insgesamt schon längst Verluste schreibt. Der Vergleich mit der Besteuerung von Scheingewinnen drängt sich auf. Hier ist akuter Handlungsbedarf gegeben! Gleiches gilt für Reorganisations- und Restrukturierungsmaßnahmen, wie sie derzeit das Wirtschaftsgeschehen beherrschen. Ohne umsichtige steuerliche Planung könnten Funktionsänderungen eine „exit-Steuer“ auslösen, die so manchen Kostenvorteil zunichte machen würde.

Modernes Transfer Pricing spart Zeit und Steuern
Mehr denn je gilt, dass ein den betriebswirtschaftlichen Anforderungen angepasstes Verrechnungspreiskonzept und dessen laufende adäquate Dokumentation langwierige Diskussionen im Betriebsprüfungsverfahren und hohe Steuernachzahlungen vermeiden kann. Eine sorgfältige Transfer Pricing Dokumentation erspart nicht nur Zeit sondern vor allem Kosten und soll drohende Doppelbesteuerungen von Anfang an verhindern.

Dr. Andrea Lahodny-Karner
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin

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