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    <title>Tax Blog : Rubrik:Verrechnungspreise</title>
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    <dc:publisher>ewernitznig</dc:publisher>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
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    <title>Tax Blog</title>
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  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/schutz-vor-drohender-doppelbesteuerung/">
    <title>Verrechnungspreiskorrekturen bei der Betriebsprüfung</title>
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    <description>&lt;table border=&quot;0&quot; cellspacing=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;0&quot;&gt;&lt;tbody&gt;&lt;tr&gt;&lt;td width=&quot;187&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;200&quot; alt=&quot;Just-Sylvia&quot; width=&quot;200&quot; align=&quot;right&quot; class=&quot;right&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/Just-Sylvia.jpg&quot; /&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td width=&quot;170&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;  
&lt;cite&gt;Mag. Sylvia Just&lt;br /&gt;
Steuerberaterin&lt;br /&gt;
sjust@deloitte.at&lt;/cite&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;&lt;br /&gt;

&lt;b&gt;Maßnahmen zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verrechnungspreise für den internationalen Leistungsaustausch zwischen Konzernunternehmen sind bei Betriebsprüfungen multinationaler Konzerne besonders im Fokus. Im Falle der Korrektur der Verrechnungspreise durch die Finanzverwaltung muss sichergestellt sein, dass die Gewinnerhöhung in dem einen Staat von einer korrespondierenden Gewinnminderung im anderen Staat begleitet wird. Diese &lt;b&gt;internationale Gegenberichtigung &lt;/b&gt;ist erforderlich, um eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Durchsetzung einer korrespondierenden Gegenberichtigung ist auf verschiedene Arten möglich und in der Praxis oft schwierig, da die betreffenden Staaten regelmäßig nicht dieselbe Rechtsauffassung hinsichtlich der Verrechnungspreiskorrektur vertreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst könnte eine Gewinnberichtigung auf kurzem Wege  direkt bei der zuständigen Finanzbehörde  durch geeignete &lt;b&gt;innerstaatliche Rechtsmittel&lt;/b&gt; versucht werden. Denkbar wäre zum Beispiel ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) oder ein Antrag auf Bescheidaufhebung (§ 299 BAO). Für beide Verfahren gelten hinsichtlich der Anträge bestimmte Fristen, die im Einzelfall zu prüfen sind. Da jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine amtswegige Wiederaufnahme bzw eine Neuerlassung der Bescheide besteht, ist man nach unseren Erfahrungen sehr stark vom zuständigen Sachbearbeiter der Finanzbehörde abhängig, ob einem derartigen Antrag Folge geleistet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abgesehen von innerstaatlichen Rechtsmitteln könnte zur Durchsetzung einer internationalen Gegenberichtigung ein &lt;b&gt;Verständigungsverfahren &lt;/b&gt;nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen bzw im Falle von Verrechnungspreiskonflikten im Verhältnis zu einem EU-Staat nach den Regeln der &lt;b&gt;EU-Schiedskonvention &lt;/b&gt;beantragt werden. Da bei einem Verfahren nach der EU-Schiedskonvention für die beteiligten Staaten ein Einigungszwang (spätestens nach 3 Jahren) besteht, ist diesem Verfahren jedenfalls der Vorzug zu geben. Die zuständige Behörde ist für beide Verfahren in Österreich das Bundesministerium für Finanzen (BMF), an die der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem erkennbar wird, dass eine Verrechnungspreiskorrektur im Rahmen einer Außenprüfung droht, gerichtet werden kann. Um Verzögerungen bereits im Anfangsstadium vorzubeugen, sollte der Antrag im anderen Staat zeitgleich eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei verbundenen Unternehmen besteht die Tendenz, die konkrete Verrechnungspreisgestaltung bereits vorab mit den Finanzverwaltungen der betreffenden Staaten abzustimmen. Dies ist insbesondere in Hinblick auf die oft schwierige, nachträgliche Durchsetzung einer korrespondierenden Gegenberichtigung sinnvoll. In einigen Staaten besteht bereits die Möglichkeit der Durchführung von bi- oder multilateralen &lt;b&gt;Advanced Pricing Agreements (APA)&lt;/b&gt;. Hierunter sind verbindliche Vereinbarungen zwischen den Finanzverwaltungen zweier oder mehrerer Staaten über internationale Verrechnungspreisgestaltungen zu verstehen. In Österreich kann derzeit eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung auf Basis eines sogenannten &lt;b&gt;Rulings&lt;/b&gt; erfolgen. Dabei wird der Fachbereich der Großbetriebsprüfung eingebunden, in dem Verrechnungspreisspezialisten der Finanzverwaltung als kompetente Gesprächspartner die Anfrage bearbeiten. Ein derartiges Ruling ist für die Finanzbehörde nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verbindlich. Unsere Erfahrungen mit Rulings sind durchaus positiv, da die Finanzverwaltung bei einer Abstimmung vorab wirtschaftlichen Lösungsansätzen sehr offen gegenübersteht. Darüber hinaus gibt es Pläne zur Einführung einer (kostenpflichtigen) verbindlichen Auskunftserteilung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mag. Sylvia Just&lt;br /&gt;
Steuerberaterin</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:subject>Verrechnungspreise</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 ewernitznig</dc:rights>
    <dc:date>2010-05-18T06:31:00Z</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/business-restructuring-aus-verrechnungspreissicht/">
    <title>Business Restructuring aus Verrechnungspreissicht</title>
    <link>http://www.taxblog.at/stories/business-restructuring-aus-verrechnungspreissicht/</link>
    <description>&lt;table border=&quot;0&quot; cellspacing=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;0&quot;&gt;&lt;tbody&gt;&lt;tr&gt;&lt;td width=&quot;187&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;200&quot; alt=&quot;Posautz&quot; width=&quot;200&quot; align=&quot;right&quot; class=&quot;right&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/Posautz.jpg&quot; /&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td width=&quot;170&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;  
&lt;cite&gt;Dr. Gerald Posautz&lt;br /&gt;
gposautz@deloitte.at&lt;/cite&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;&lt;br /&gt;

&lt;i&gt;Chancen und Risiken für internationale Konzerne&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Business Restructurings bzw. Umstrukturierungen innerhalb international agierender Konzerne erfolgen regelmäßig aus &lt;b&gt;betriebswirtschaftlichen Gründen&lt;/b&gt;. So werden oftmals betriebliche Funktionen zusammengefasst, Ressourcen gebündelt oder auch die Konzernstruktur verkleinert. Ebenso kann es z.B. sinnvoll sein, die Produktionsgesellschaft oder Teile der Produktion (verlängerte Werkbank) innerhalb eines Konzerns in ein &lt;b&gt;Niedriglohnland &lt;/b&gt;zu &lt;b&gt;verlagern&lt;/b&gt;. Aus Verrechnungspreissicht sind Umstrukturierungen von zwei Perspektiven zu betrachten. Einerseits die steuerlichen Folgen der Veränderung in der Konzernstruktur selbst und damit verbunden etwa die Bewertung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern und andererseits die Verrechnungspreisgestaltung nach der Umstrukturierung. Im Rahmen der Verrechnungspreisgestaltung ist der Verrechnungspreis zwischen dem verlagerten Unternehmensteil und dem Stammhaus zu vereinbaren, wobei die Verteilung von Funktionen, Risiken und immateriellen Wirtschaftsgütern für den Verrechnungspreis ausschlaggebend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn eine Unternehmensfunktion aus einem Staat in einen anderen verlagert wird, so erhebt für gewöhnlich der abgebende Staat den Anspruch auf die &lt;b&gt;Besteuerung &lt;/b&gt;der aufgedeckten &lt;b&gt;stillen Reserven&lt;/b&gt;. In letzter Zeit hat der weltweite Trend  als Beispiel sei Deutschland in Hinblick auf die Funktionsverlagerungsbesteuerung genannt  unter dem Schlagwort &lt;b&gt;Exit-Besteuerung&lt;/b&gt; dazu geführt, dass der Besteuerungsanspruch massiv ausgedehnt wird und auch ein mit der Funktion verbundenes &lt;b&gt;Gewinnpotential &lt;/b&gt;der Besteuerung unterworfen werden soll. Mitverantwortlich für diese Vorgehensweise ist auch die gängige Annahme seitens der Finanzverwaltungen, dass die Verlagerung einer Unternehmensfunktion grundsätzlich steuermotiviert ist. Für den restrukturierungswilligen Konzern kann dies gefährlich sein, da der betriebswirtschaftliche Nutzen der Restrukturierung durch eine (übermäßige) Besteuerung stark gemindert werden kann. Unter Umständen kann überdies durch eine Exit-Besteuerung &lt;b&gt;Doppelbesteuerung &lt;/b&gt;drohen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Strategien gegen eine übermäßige Besteuerung bei Umstrukturierungen sind eine grundsätzlich &lt;b&gt;sorgfältige und konsistente Bewertung&lt;/b&gt; sowie ausreichende &lt;b&gt;Dokumentation&lt;/b&gt;, welche schon bei einer exakten Durchführung der Funktions- und Risikoanalyse  dem Herzstück der Verrechnungspreisfindung  beginnt. Die Bewertung von &lt;b&gt;immateriellen Wirtschaftsgütern &lt;/b&gt;ist freilich mit Schwierigkeiten verbunden, da aufgrund von Einzigartigkeit zumeist kein vergleichbares Wirtschaftsgut am Markt gefunden werden kann und eine Bewertung nach der Ertragswertmethode lediglich eine Annäherung darstellt. Eine weitere Möglichkeit stellt die Vorabverhandlung mit der Finanzverwaltung  in Österreich ist dies in Form eines &lt;b&gt;Rulings &lt;/b&gt;möglich  dar, wodurch jedenfalls mehr Rechtssicherheit eintritt und ein Schutz gegen eine nachträgliche Besteuerung im Rahmen einer Betriebsprüfung gegeben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine &lt;b&gt;Chance für Business Restructurings &lt;/b&gt;bieten wirtschaftlich schwierige Zeiten. Die Bewertung von immateriellen Wirtschaftsgütern und somit auch das Ausmaß einer eventuellen Exit-Besteuerung werden nämlich von den &lt;b&gt;zukünftigen Ertragsaussichten &lt;/b&gt;beeinflusst. Da ein Ende der Wirtschaftskrise bzw. das Einsetzen des Wirtschaftsaufschwungs nicht eindeutig absehbar ist, erscheint eine &lt;b&gt;steuerlich günstige Bewertung &lt;/b&gt;der immateriellen Wirtschaftsgüter wahrscheinlich. Dies kann betriebswirtschaftlich bedeutsam sein, wenn eine Unternehmensfunktion (beispielsweise Forschung und Entwicklung) zusammen mit dem notwendigen immateriellen Wirtschaftsgütern übertragen wird bzw. wenn immaterielle Wirtschaftsgüter in einer sogenannten IP-Gesellschaft gebündelt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Zusammenfassend &lt;/b&gt;ist bei Umstrukturierungen im Konzern darauf zu achten, dass die erhofften betriebswirtschaftlichen Vorteile nicht durch eine übermäßige Exit-Besteuerung zunichte gemacht werden. &lt;b&gt;Lösungen &lt;/b&gt;liegen neben entsprechender Dokumentation in einer klaren Darstellung der Funktionen und Risiken wie in einer konsequenten Bewertung der immateriellen Wirtschaftsgüter. Business Restructuring kann aber auch zur &lt;b&gt;Chance &lt;/b&gt;werden, wenn die Bewertung von IP aufgrund des (derzeitigen) krisenbedingten Umfelds steuerlich günstig ausfällt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dr. Gerald Posautz</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:subject>Verrechnungspreise</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2010 ewernitznig</dc:rights>
    <dc:date>2010-03-08T07:29:00Z</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/einladung/">
    <title>Einladung</title>
    <link>http://www.taxblog.at/stories/einladung/</link>
    <description>&lt;b&gt;Transfer Pricing Quo Vadis?&lt;br /&gt;
Aktuelle Anforderungen an Verrechnungspreise&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
anlässlich geplanter Verrechnungspreisrichtlinien freuen wir uns, Sie zur Veranstaltung zum Thema &lt;b&gt;&quot;Aktuelle Anforderungen an Verrechnungspreise&quot;&lt;/b&gt; einladen zu dürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Datum:&lt;/b&gt;  03.11.2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Zeit: &lt;/b&gt;     15.00-18.30 Uhr, im Anschluss laden wir zum              &lt;br /&gt;
Cocktailempfang&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Ort:&lt;/b&gt;           Haus der Industrie, Schwarzenbergplatz 4,                 &lt;br /&gt;
1031 Wien, Ludwig Urban-Saal, 1. Stock&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www1.emarsys.net/u/nrd.php?p=Aq0LGPW1YL_301_28789_1_43&quot;&gt;&lt;br /&gt;
zur Einladung - klicken Sie hier&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www1.emarsys.net/u/reg.php?par=Aq0LGPW1YL_28789_301_1_t_122066146_3633&quot;&gt;zur Anmeldung - klicken Sie hier&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
MMag. Dr. Andrea Lahodny-Karner        Mag. Gabriele Holzinger</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
    <dc:subject>Verrechnungspreise</dc:subject>
    <dc:rights>Copyright &#169; 2009 ewernitznig</dc:rights>
    <dc:date>2009-10-07T06:04:00Z</dc:date>
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  <item rdf:about="http://www.taxblog.at/stories/5734642/">
    <title>Internationale Konzerne versteuern in der Krise Scheingewinne</title>
    <link>http://www.taxblog.at/stories/5734642/</link>
    <description>&lt;table border=&quot;0&quot; cellspacing=&quot;0&quot; cellpadding=&quot;0&quot;&gt;&lt;tbody&gt;&lt;tr&gt;&lt;td width=&quot;187&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;&lt;img title=&quot;&quot; height=&quot;160&quot; alt=&quot;_OBI5991&quot; width=&quot;220&quot; align=&quot;right&quot; class=&quot;right&quot; src=&quot;http://www.taxblog.at/static/taxblog/images/_OBI5991.jpg&quot; /&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td width=&quot;170&quot; valign=&quot;top&quot;&gt;  
&lt;cite&gt;Dr. Andrea Lahodny-Karner&lt;br /&gt;
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin&lt;br /&gt;
alahodny@deloitte.at&lt;/cite&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;&lt;br /&gt;

Multinationale Konzerne hätten es über das Wundermittel Verrechnungspreise in der Hand, Gewinne ins niedrig besteuerte Ausland zu verlagern  so der Verdacht der Finanzverwaltungen. Doch gerade in der Krise kann ein veraltetes Verrechnungspreissystem genau das Gegenteil bewirken: es kann zur Doppelbesteuerung führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Verrechnungspreise sind jene Preise, die innerhalb von Konzernen für ausgetauschte Güter und Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden. Angesichts unterschiedlicher Steuersätze müssen diese konzerninternen Preise auch steuerlichen Anforderungen genügen. Je kompetenter das Verrechnungspreissystem, desto effektiver kann die Steuerlast eines Konzerns gesenkt werden. &lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angesichts der weltweit verschärften Prüfungspraxis der Finanzverwaltungen und der steigenden Dokumentationspflichten (samt Strafzuschlägen!) in Europa lag der Schwerpunkt der Verrechnungspreisgestaltung bei vielen Konzernen in der Suche nach einem OECD-konformen und daher steuerlich anerkannten Verrechnungspreissystem. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Verrechnungspreise werden entscheidend vom wirtschaftlichen Umfeld bestimmt. Die Preisbildung am Markt erfolgt jetzt anders als in Zeiten der Hochkonjunktur.&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig ist z. B. die Frage, welche Zinsen für konzerninterne Darlehen marktkonform sind. Bei neuen Vereinbarungen ist zu überlegen, wie die aktuelle Liquiditätskrise in die steuerliche Beurteilung einfließen muss. Die für Liefer- und Leistungsströme derzeit in vielen Konzernen implementierten Verrechnungspreissysteme können sogar zu steuerpflichtigen Gewinnen in einzelnen Ländern führen, obwohl der Konzern insgesamt schon längst Verluste schreibt. Der Vergleich mit der Besteuerung von Scheingewinnen drängt sich auf. Hier ist akuter Handlungsbedarf gegeben! Gleiches gilt für Reorganisations- und Restrukturierungsmaßnahmen, wie sie derzeit das Wirtschaftsgeschehen beherrschen. Ohne umsichtige steuerliche Planung könnten Funktionsänderungen eine exit-Steuer auslösen, die so manchen Kostenvorteil zunichte machen würde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Modernes Transfer Pricing spart Zeit und Steuern&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Mehr denn je gilt, dass ein den betriebswirtschaftlichen Anforderungen angepasstes Verrechnungspreiskonzept und dessen laufende adäquate Dokumentation langwierige Diskussionen im Betriebsprüfungsverfahren und hohe Steuernachzahlungen vermeiden kann. Eine sorgfältige Transfer Pricing Dokumentation erspart nicht nur Zeit sondern vor allem Kosten und soll drohende Doppelbesteuerungen von Anfang an verhindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dr. Andrea Lahodny-Karner&lt;br /&gt;
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin</description>
    <dc:creator>ewernitznig</dc:creator>
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